Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein Instrument der räumlichen Planung, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in unserer Gemeinde dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.
Aktuell gültiger Flächennutzungsplan - wirksam seit 20. März 2018 (entspricht der Planzeichung der 1. Änderung):
FNP der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
- Bekanntmachung
Der von der Gemeindevertretung am 14. April 2011 beschlossene gemeindliche Flächennutzungsplan (Stand: März 2011) wurde durch Verfügung des Landrates des Landkreises Teltow-Fläming (Aktenzeichen: 61.04.11 vom 22. August 2011) mit Maßgaben und Auflagen genehmigt.
Nachdem die Gemeindevertretung am 27. Oktober 2011 den Beitrittsbeschluss zur Genehmigung mit Maßgaben und Auflagen fasste und die Erfüllung der Maßgaben durch den Landrat bestätigt wurde, konnte die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) am 21. Dezember 2011 in der Dezemberausgabe des Amtsblattes der Gemeinde bekanntgemacht werden.
Bekanntmachung der Genehmigungserteilung (PDF)
Durch die ortsübliche Bekanntmachung ist der Flächennutzungsplan wirksam. Er wird auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft erteilt.
- Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht
- Flächennutzungsplan der Gemeinde - entspricht ausgefertigter Planzeichnung (PDF)
- Begründung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (PDF)
- Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan (PDF)
Umweltbericht
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (PDF)
- Anlage 1 zum Umweltbericht (PDF, Maßnahmen zur Kompensation im Gemeindegebiet von Blankenfelde-Mahlow)
- Anlage 2 zum Umweltbericht (PDF, Planung der gewerblichen Baufläche G4 in Groß Kienitz im Flächennutzungsplan der Gemeinde)
- Anlage 2b zum Umweltbericht (PDF, Übersichtskarte für das FFH-Gebiet "Brunnluch")
- Anlage 3 zum Umweltbericht (PDF, Bestandserfassung von Amphibien am Hasenholzpfuhl im Frühjahr 2010)
- Anlage 4 zum Umweltbericht (PDF, Prüfung der artenschutzrechtlichen Konflikte bei Planung der gewerblichen Baufläche G4 in Groß Kienitz hinsichtlich Entzug von Nahrungsflächen für nordische Gänse)
- Anlage 5 zum Umweltbericht (PDF, Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Maßnahmen des Landschaftsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)
- Anlage 6 zum Umweltbericht (PDF, Erfassung von Vorkommen der Zauneidechse im Nordteil der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)
Änderungen und Berichtigungen des FNP
- 1. Änderung des Flächennutzungsplans - wirksam seit 20.03.2018
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügt über einen seit dem Jahr 2011 rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Entwicklungen der letzten Jahre veranlassten die Gemeinde jedoch, einzelne Bauflächen neu darzustellen, aus dem Flächennutzungsplan 2011 ausgenommene Flächen zu beplanen und sonstige Flächen- und Kennzeichnungskorrekturen aktualisierend vorzunehmen. Hierzu wurde eine erste Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Erteilung der Genehmigung (hier Genehmigungsfiktion) wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt 4/2018 vom 20. März 2018 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die erste Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplans - wirksam seit 20.03.2018
Sondergebiet Einzelhandel Mittelstraße Dahlewitz
Mit der zweiten Änderung wurde der gesamtgemeindliche rechtskräftige Flächennutzungsplan für einen Teilbereich im Ortsteil Dahlewitz östlich der Mittelstraße geändert. Dort wurde ein großflächiger Verbrauchermarkt angesiedelt.
Um Baurecht für den Verbrauchermarkt zu schaffen, war ein Bebauungsplan aufzustellen und – um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 BauGB zu genügen – die Darstellung im Flächennutzungsplan anzupassen.
Die Erteilung der Genehmigung (hier Genehmigungsfiktion) für die zweite Änderung wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt 4/2018 vom 20. März 2018 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
- 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans - wirksam seit 15.04.2023
Gutshof Dahlewitz
Mit der ersten Berichtigung wurde der Flächennutzungsplan für einen Teilbereich im Ortsteil Dahlewitz nordöstlich der Dahlewitzer Dorfstraße geändert. Der Bereich betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan DA23 "Gutshof Dahlewitz".
Um Baurecht für die Wiederherstellung und Revitalisierung des historischen Gutshofs Dahlewitz und die Entwicklung zu einer Wohnanlage durch behutsame Ergänzung von neuen Gebäuden zu schaffen, war ein Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB, war der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung anzupassen.
Die erste Berichtigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch im Amtsblatt 4/2023 vom 17. April 2023 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die erste Berichtigung des Flächennutzungsplans wirksam.
- 5. Änderung des Flächennutzungsplans - wirksam seit 11.09.2023
Erweiterung eines Regenrückhaltebeckens im Gewerbe- und Industriegebiet Eschenweg im Ortsteil Dahlewitz
Für die von der Gemeindevertretung am 29. Juni 2023 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Festsetzungsbeschluss 29. Juni 2023) wurde beim Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landkreises Teltow-Fläming die Genehmigung der 5. Änderung beantragt. Der Eingang des Antrags am 27. Juli 2023 wurde der Gemeinde schriftlich bestätigt. Die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurde bis zum 28. August 2023 nicht abgelehnt. Damit gilt die Genehmigung entsprechend § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB als erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 12/2023 vom 11. September 2023 öffentlich bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wirksam.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ist an dieser Stelle einzusehen:
- 5. Änderung Flächennutzungsplan (PDF)
- 5. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung (PDF)
- 5. Änderung Flächennutzungsplan - Umweltbericht (PDF)
- 5. Änderung Flächennutzungsplan - Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Zusätzlich werden die Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans zu jedermanns Einsicht im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft erteilt.
- Achte Änderung des Flächennutzungsplans - wirksam seit 24.05.2024
Sondergebiet Öko-Hotel Mahlow Dorf
Mit Bescheid vom 8. Mai 2024 hat das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landkreises Teltow-Fläming die von der Gemeindevertretung am 19. Oktober 2023 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 13. September 2023) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 24.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Durch diese Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wirksam.
Die 8. Änderung "Sondergebiet Öko-Hotel Mahlow Dorf" kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung hier eingesehen werden:
PLANUNTERLAGEN
- 8. Änderung Flächennutzungsplan
- 8. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung
- 8. Änderung Flächennutzungsplan - Umweltbericht
- 8. Änderung Flächennutzungsplan - Zusammenfassende Erklärung
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird auf Dauer zu jedermanns Einsicht im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft erteilt.
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