Städtebauliche Planung
Der Bereich der städtebaulichen Planungen beinhaltet Informationen rund um die bauliche Entwicklung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept - INSEK
Wie soll sich die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow angesichts vielfältiger Herausforderungen - wie Wachstumsdruck, BER-Eröffnung, Ausbau der Dresdner Bahn, künftige Funktion als Mittelzentrum, demographischer Wandel, Klimawandel, Digitalisierung usw. - in Zukunft weiterentwickeln?
Um diese wichtige Frage zu beantworten, hat die Gemeindevertretung im Sommer 2018 die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes - kurz INSEK - beschlossen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, mit Vertretern der Wirtschaft, Verkehrsunternehmen, Wohnungsgesellschaften und vielen anderen Akteuren sollen Zukunftsstrategien zum Erhalt und zur Fortführung einer lebenswerten, gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde erarbeitet und beschlossen werden.
- Städtebauliche Rahmenplanung
Informationen zu städtebaulichen Rahmenplanungen:
- Machbarkeitsstudie zum Schwimmbadbau
In der Gemeindevertretung am 25. Februar 2016 wurde die Machbarkeitsstudie zum Schwimmbadbau in der Gemeinde vorgestellt. Ein wichtiger Bestandteil der vorgestellten Studie war die Marktanalyse. Faktoren wie Bevölkerungsstruktur des möglichen Einzugsgebiets, Analyse der Nachfrage und Wettbewerbsvergleiche wurden hier behandelt.
Das Ergebnis der Studie: Der Bau eines Schwimmbads in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kann von den Erstellern der Studie nicht empfohlen werden.
Präsentation der Machbarkeitsstudie zum Schwimmbadbau (PDF, Kurzfassung)
Gutachten - Machbarkeitsstudie zum Schwimmbadbau (PDF, ausführlich)
- Auswirkung der Flugrouten auf die gemeindliche Planung
Die geplanten Flugrouten des in Bau befindlichen Flughafens BER schränken die Planungshoheit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erheblich ein. So ist im gesamten Lärmschutzbereich des BER die Errichtung neuer Krankenhäuser, Alten- und Erholungsheime oder anderer schutzbedürftiger Einrichtungen unzulässig. In den Tagschutzzonen dürfen keine neuen Kitas und Schulen errichtet werden. Auch ist in Tagschutzzone 1 und in der Nachtschutzzone eine Neuplanung von Wohnnutzung nicht erlaubt.
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