Kommunale Wärmeplanung

Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat im Mai 2023 den Beschluss gefasst, die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Teil des Beschlusses ist die Berücksichtigung einer attraktiven Bundesförderung in Höhe von 90% der Gesamtkosten. Die Förderung soll Kommunen bestärken, die Konzepterstellung bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung zu beginnen.

Mit Zusage der Fördergelder im Oktober 2023 hat die Gemeinde mit den Vorbereitungen des Ausschreibungsprozesses begonnen. Mit der Ausführung wird ein Ingenieurbüro beauftragt, das ab 2024 in enger Abstimmung mit der Gemeinde die kommunale Wärmeplanung erstellt.

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein fachplanerisches Instrument zur (Um-) Gestaltung der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität. Die Analyse soll Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Verbesserung der Energieeffizienz der Bestandsgebäude aufzeigen. Mit dem Konzept entsteht ein Wegweiser für alle Akteure zur Umstellung auf eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente sowie treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

Die letzte Treibhausgasbilanz der Gemeinde (Bilanzjahr 2019) zeigt einen Anteil fossiler Energien zur Wärmeerzeugung von 90,4%. Eine neue Bilanz auf Basis der Daten 2021 wird im Jahr 2024 erscheinen.

Wie wird der Wärmeplan erstellt?

Das zu beauftragende Büro wird den Wärmeplan für und mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach gesetzlicher Vorgabe erstellen. Der vorgegebene Prozess zeigt fünf Schritte auf (siehe Grafik). Der Wärmeplan wird demnach eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen und Meilensteinen aufzeigen.

Quelle: Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende 09/2023

Die wesentlichen Ergebnisse der Planung werden in einem Wärmeplan räumlich dargestellt. Darin werden Gebiete ausgewiesen, die sich potentiell für eine Wärmenetz-, Wasserstoffnetz- oder dezentrale Wärmeversorgung eignen. Diese Ausweisungen im Wärmeplan sind rein informell und haben keine rechtliche Außenwirkung oder einklagbaren Rechte oder Pflichten zur Folge. Die Entscheidung über die verbindliche Ausweisung von möglichen Wärmeversorgungsgebieten liegt letztendlich bei der Gemeinde.

Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Das heißt, je früher diese Informationen zur Verfügung stehen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen. Insofern ist die Erstellung eines Wärmeplans eine drängende Aufgabe, um Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger zu vermeiden.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Wärmewende?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden die zentralen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft. Beide Gesetze sind nun verabschiedet und verpflichten Kommunen und Privatpersonen zur Umsetzung der Wärmewende. Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Quelle: Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende 11/2023
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