Wissenswertes zum Flughafen BER
Um aktiv an der Gestaltung und Entwicklung des Flughafenumfeldes teilzuhaben, hat sich die Gemeinde an der Erarbeitung des gemeinsamen Strukturkonzeptes Flughafenumfeld Berlin Brandenburg International sowie am Dialogforum beteiligt. Sie hat Ideen eingebracht und Forderungskataloge aufgestellt.
Die Gemeinde setzt sich zum Schutz ihrer Bürger*innen vor unverhältnismäßigen Lärmbelastungen für ein generelles Nachtflugverbot ein.
- Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss ist auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einzusehen: www.lbv.brandenburg.de
- Gutachten zum BER
- Fluglärm und Schallschutzprogramm
Schallschutzberatung des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer
Bei Fragen und Beschwerden zum Fluglärm können Sie sich an den Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Brandenburg wenden.
- Dokumentation des Schallschutz-Expertenworkshops und weiterer Schallschutz-Veranstaltungen
Folgt zeitnah...
- Schutzgemeinschaft
Die Schutzgemeinschaft informiert:
- Schutzgebiete nach Fluglärmschutzgesetz des Bundes
"Die Festsetzung des Lärmschutzbereiches gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSG) erfolgt zusätzlich zu den im Planfeststellungsverfahren bzw. ergänzenden Planfeststellungsverfahren für den Flughafen BER festgelegten Tag- und Nachtschutzgebieten.
Der Lärmschutzbereich gemäß FlugLSG fällt weitgehend kleiner als das den Endausbauzustand beschreibende Tag- bzw. Nachtschutzgebiet aus. Da der Lärmschutzbereich bei einer wesentlichen Veränderung der Lärmbelastung durch Änderungen in der Anlage oder im Betrieb des Flughafens angepasst werden muss, kann sich dieses Größenverhältnis zukünftig ändern. Auch das innerhalb des Lärmschutzbereiches gemäß FlugLSG definierte Schutzniveau geht nicht über die bereits gemäß Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss geregelten Schallschutzansprüche hinaus.
Gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSG) ist für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ein Lärmschutzbereich festzusetzen. Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 sowie gemäß dem Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 in Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) ermittelt und festgesetzt. Dabei ist ein Prognosehorizont von 10 Jahren, somit das Prognosejahr 2023 zu betrachten. Innerhalb des Lärmschutzbereichs bestehen u. a. Einschränkungen für bauliche Nutzungen, Anforderungen an den Schallschutz baulicher Anlagen und ggf. Erstattungsansprüche für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes.
Die Datengrundlagen für die Ermittlung und Festsetzung des Lärmschutzbereichs wurden nach der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) über die zukünftigen Flugverfahren am Flughafen BER vom 26. Januar 2012 dem MUGV zur Verfügung gestellt und anschließend geprüft. Im Dezember 2012 konnten die umfangreichen Berechnungen zur Ermittlung der einzelnen Schutzzonen abgeschlossen werden. Eine Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg wurde am 30. Juli 2013 durch die Landesregierung Brandenburg beschlossen. Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgte am 21. August 2013. Zeitgleich ist auch durch den Senat von Berlin eine entsprechende Verordnung für das Land Berlin veröffentlicht worden.
Berechnung von Lärmschutzbereichen erfolgt gemäß § 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (1. FlugLSV, BGBl. Teil I Nr. 64 vom 29. Dezember 2008, S. 2980 - 2982) mit einem Prognosehorizont von 10 Jahren. Berechnungsgrundlage stellt ein Datenerfassungssystem (DES) gemäß der Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD, Bundesanzeiger Nr. 195a vom 23. Dezember 2008, S. 1 - 232) dar, welches durch den Flugplatzbetreiber und die für die Flugsicherung zuständige Stelle bereitzustellen ist. Die Berechnung von Lärmschutzbereichen erfolgt gemäß der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB, Bundesanzeiger Nr. 195a vom 23. Dezember 2008, S. 1 - 232) in Verantwortung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage eines DES mit dem Prognosehorizont 2023. Die entsprechenden Datengrundlagen sind zum 10. August 2012 durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH übergeben worden. Die Qualitätsprüfung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, einen externen Gutachter und das Umweltbundesamt unter Beteiligung der Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld."
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Interpräsenz des MUGV)
Weitere Informationen und Gesetze
Tagschutzzone in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Stand: 28. August 2013):
- Tagschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Mahlow-Waldsiedlung und Selchower Weg) (PDF)
- Tagschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Mahlow-Süd und Blankenfelde-Nord) (PDF)
- Tagschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Kienitzberg, Mahlow) (PDF)
- Tagschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Blankenfelde-Süd und Dahlewitz-West) (PDF)
Nachtschutzzone in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Stand: 28. August 2013):
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Wohngebiet Grüner Weg, Blankenfelde) (PDF)
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Mahlow-Waldsiedlung und Selchower Weg) (PDF)
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Mahlow-Süd und Blankenfelde-Nord) (PDF)
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Kienitzberg, Mahlow) (PDF)
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Jühnsdorf) (PDF)
- Nachtschutzzone nach § 3 Fluglärmschutzgesetz des Bundes (Blankenfelde-Süd und Dahlewitz-West) (PDF)
Auswirkung der Flugrouten auf die gemeindliche Planung:
Auswirkung der Flugrouten auf gemeindliche Planung (PDF)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
- Flughafenausschuss
Durch einen Beschluss in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow am 16. Oktober 2008 wurde der ehemalige Arbeitskreis Flughafen in den Flughafenausschuss umgewandelt - ab 2014: Ausschuss für Umwelt, Flughafen und Energie. Seit 2019: Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt.
Weitere Informationen über die Sitzungstermine, Einladungen und Protokolle erhalten Sie über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.
- Dialogforum - Gemeinsames Strukturkonzept
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes beauftragte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg die Erstellung eines Gemeinsamen Strukturkonzeptes (GSK) für die Flughafenumfeldentwicklung. Hierbei waren u. a. die Flughafengesellschaft, die betroffenen Gemeinden, die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, die Kreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sowie die Bezirke Tempelhof/Schöneberg, Treptow/Köpenick und Neukölln beteiligt. Im Rahmen der gemeinsamen Erarbeitung des Konzeptes entstand ein Dialogforum.
Das kommunale Dialogforum (besetzt durch Landräte, Minister, Bürgermeister) ist wie folgt strukturiert:
- Arbeitsausschuss (Mitarbeiter Landkreis, Bürgermeister, Mitarbeiter Ministerien beziehungsweise Senatskanzlei und Bezirksvertreter - Vorbereitungsgremium für das Dialogforum)
- AG1 – AG Interessenausgleich
- AG2 – AG Lärm
- AG3 – AG Abarbeitung (durch BADC) und Kontrolle der Handlungserfordernisse aus dem Gemeinsam Strukturkonzept (Arbeitsgremien-Vertreter aus Kommunen, Länder und Landkreisen und Arbeitsebene)
- AG4 – AG Öffentlichkeitsarbeit
- Luftgütemessstelle in der Schulstraße 1 in Mahlow
Am 24. Juni 2010 eröffnete Brandenburgs Umwelt- und Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) an der Astrid-Lindgren-Schule in Mahlow eine neue Luftgütemessstelle. Mit dieser sollen für den Flughafenbetrieb relevante Schadstoffbelastungen der Luft gemessen werden – dazu gehören Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die Messungen begannen vor Inbetriebnahme des Flughafens, so dass mögliche Mehrbelastungen aufgrund der Zunahme des Flugverkehres erkennbar werden und gegebenenfalls mit der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen reagiert werden kann.
Der Messcontainer wurde vom Landesumweltamt in enger Abstimmung mit der Gemeinde errichtet und liefert halbstündlich Messdaten per Funk an das Landesumweltamt. Dort werden die Daten ausgewertet und der Bevölkerung im Internet https://luftdaten.brandenburg.de zur Kenntnis gegeben. Die Messwerte werden alle drei Stunden aktualisiert.
- Wirtschaftlichkeit des Flughafens BER
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