Willkommen in Blankenfelde-Mahlow

Bauleitplanung

Nach § 1 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu lenken. Hierzu haben die Gemeinden entsprechend § 1 Absatz 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

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