Hundesteuer
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die den Gemeinden zufließen. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
- Notwendige Unterlagen
Hundemeldebogen (PDF)
SEPA-Lastschriftmandat (PDF)
Bitte beachten: Kassengeschäfte und Kontoverbindung (SEPA)
- Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage der Steuererhebung für das Halten von Hunden sind das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg und die kommunale Hundesteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.
Danach fällt für jeden Hund, der in der Gemeinde gehalten wird, eine Hundesteuer an. Diese beträgt für den ersten Hund 32 Euro, erhöht sich aber für den zweiten und jeden weiteren Hund sowie für gefährliche Hunde.
Hunde, die einer bestimmten Nutzung unterliegen, können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Auch Steuerermäßigungen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Die Regelungen hierzu finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Hundesteuersatzung (PDF, Hundesteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)
- Steuersatz
Hundesteuersatzung (PDF, Hundesteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 32 Euro,
- für den zweiten Hund 45 Euro,
- für den dritten und jeden weiteren Hund 65 Euro.
Davon abweichend wird für "gefährliche Hunde" (Definition siehe Satzung) ein höherer Steuersatz abgerufen.
- Gebühren
Für das Anzeigen der Haltung eines Hundes wird gemäß Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales vom 18. September 2024 eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.
- Zuständigkeit und Kontakt
Die Zuständigkeit für die Hundesteuer liegt seit dem 1. Januar 2021 im Bereich des Bürgerservice.
BÜRGERSERVICE
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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