Kassengeschäfte (SEPA)

Die Aufgaben der Gemeindekasse (Finanzbuchhaltung) bestehen im Wesentlichen aus der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie -bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen- der Beitreibung von fälligen Forderungen.

  • Beschreibung

    Insbesondere sind dort folgende Primäraufgaben festgelegt:

    • Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben (Zahlungsverkehr),
    • die Verwaltung der Kassenmittel,
    • die Verwahrung von Wertgegenständen
    • die Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen
    • die Mahnung und Beitreibung von Forderungen sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung
    • die Festsetzung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen

    Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde

    Die Vollstreckungsbehörde ist sowohl im Innen- als auch Außendienst tätig. Die Aufgabe dieser Abteilung innerhalb der Finanzbuchhaltung ist in erster Linie die Beitreibung von rückständigen Geldforderungen unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes. Dabei kann sie - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - u.a. auf folgende Maßnahmen zurückgreifen:

    • Erlass von Pfändungsverfügungen
    • Zwangssicherungshypotheken
    • Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren
    • Zwangsversteigerungen

    Der Zahlungsverkehr erfolgt in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der Regel bargeldlos durch das SEPA-Verfahrens. 

    SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die zahlreichen unterschiedlichen internationalen Zahlungsformate abgelöst.

  • Kontodaten der Gemeinde

    Lastschrifteinzüge werden unter Angabe der jeweiligen Mandatsreferenznummer und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE05ZZZ00000078255 durch die Gemeindekasse veranlasst. Die Bankverbindungen (Mittelbrandenburgische Sparkasse) lauten:

    Alle Zahlungen (außer Mahlow und Knöllchen)

    IBAN DE16 1605 0000 3641 0207 85
    BIC WELADED1PMB

    Für den Ortsteil Mahlow und für Knöllchen

    IBAN DE69 1605 0000 3641 0201 22
    BIC WELADED1PMB

  • Notwendige Unterlagen

    Für die Ausfertigung der Überweisungsträger des Bürgers an die Gemeindekasse ist es dringend erforderlich, den codierten Zahlungsgrund beziehungsweise das Kassenzeichen auf den Belegen zu vermerken. Dieser Code/Kassenzeichen ermöglicht eine schnelle und korrekte Zuordnung zu den entsprechenden Personenkonten.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Zuständigkeit und Kontakt
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