Kassengeschäfte (SEPA)
Die Aufgaben der Gemeindekasse (Finanzbuchhaltung) bestehen im Wesentlichen aus der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie -bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen- der Beitreibung von fälligen Forderungen.
- Beschreibung
Insbesondere sind dort folgende Primäraufgaben festgelegt:
- Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben (Zahlungsverkehr),
- die Verwaltung der Kassenmittel,
- die Verwahrung von Wertgegenständen
- die Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen
- die Mahnung und Beitreibung von Forderungen sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung
- die Festsetzung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen
Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Die Vollstreckungsbehörde ist sowohl im Innen- als auch Außendienst tätig. Die Aufgabe dieser Abteilung innerhalb der Finanzbuchhaltung ist in erster Linie die Beitreibung von rückständigen Geldforderungen unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes. Dabei kann sie - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - u.a. auf folgende Maßnahmen zurückgreifen:
- Erlass von Pfändungsverfügungen
- Zwangssicherungshypotheken
- Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren
- Zwangsversteigerungen
Der Zahlungsverkehr erfolgt in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der Regel bargeldlos durch das SEPA-Verfahrens.
SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die zahlreichen unterschiedlichen internationalen Zahlungsformate abgelöst.
- Kontodaten der Gemeinde
Lastschrifteinzüge werden unter Angabe der jeweiligen Mandatsreferenznummer und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE05ZZZ00000078255 durch die Gemeindekasse veranlasst. Die Bankverbindungen (Mittelbrandenburgische Sparkasse) lauten:
Alle Zahlungen (außer Mahlow und Knöllchen)
IBAN DE16 1605 0000 3641 0207 85
BIC WELADED1PMBFür den Ortsteil Mahlow und für Knöllchen
IBAN DE69 1605 0000 3641 0201 22
BIC WELADED1PMB - Notwendige Unterlagen
Für die Ausfertigung der Überweisungsträger des Bürgers an die Gemeindekasse ist es dringend erforderlich, den codierten Zahlungsgrund beziehungsweise das Kassenzeichen auf den Belegen zu vermerken. Dieser Code/Kassenzeichen ermöglicht eine schnelle und korrekte Zuordnung zu den entsprechenden Personenkonten.
- Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage bildet die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV Bbg).
- Zuständigkeit und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
BÜRGERSERVICE
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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