Hunde

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehaltung nach der Hundehalterverordnung.

Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen durch Hunde.

Hundemeldebogen (PDF)

Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (PDF)

Antrag auf Feststellung der Ungefährlichkeit (PDF)

Merkblatt zur Hundehalterverordnung (vom Juni 2024) (PDF)

Bitte beachten

Der Landesgesetzgeber hat eine neue Hundehalterverordnung erlassen. Diese gilt ab dem 1. Juli 2024. Da die Endfassung den Gemeinden erst seit dem 25. Juni 2024 bekannt ist und weitreichende Neuerungen für Hund und Halter*innen enthält, werden die Formulare und Informationsmaterialien zu diesem Thema überarbeitet, um Sie auch zukünftig gut zu informieren. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Für dringende Anfragen können Sie sich gern an die Ordnungsbehörde wenden. Diese erreichen Sie unter ordnungsrecht@blankenfelde-mahlow.de oder 03379 333-215. 

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