Hunde

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehaltung nach der Hundehalterverordnung und überprüft das Erfordernis einer Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie die Frage der Gefährlichkeit. Grundsätzlich unterliegt jeder Hund diesem Umstand der größer als 40 Zentimeter ist oder mehr als 20 Kilogramm wiegt und/oder einer gefährlichen Rasse angehört.

Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen durch Hunde.

Hundemeldebogen (PDF)

Halten und Führen von Hunden - Flyer (PDF, Informationsmaterial zum richtigen Umgang mit Hunden)

Merkblatt Hundeausführer (PDF)

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