Hunde
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehaltung nach der Hundehalterverordnung und überprüft das Erfordernis einer Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie die Frage der Gefährlichkeit. Grundsätzlich unterliegt jeder Hund diesem Umstand der größer als 40 Zentimeter ist oder mehr als 20 Kilogramm wiegt und/oder einer gefährlichen Rasse angehört.
Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen durch Hunde.
Hundemeldebogen (PDF)
Halten und Führen von Hunden - Flyer (PDF, Informationsmaterial zum richtigen Umgang mit Hunden)
Merkblatt Hundeausführer (PDF)
- Notwendige Unterlagen
Für die Anzeige von Hunden, die mindestens 20 Kilogramm wiegen oder 40 Zentimeter Widerristhöhe aufweisen:
- Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis),
- Führungszeugnis
Für Negativzeugnis (nur erforderlich für bestimmte Rassen - siehe Flyer):
- Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis),
- Führungszeugnis,
- Negativgutachten eines Sachverständigen
Negativzeugnis auf Grundlage der Hundehalterverordnung (PDF, Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses auf der Grundlage des § 8 Absatz 3 der Hundehalterverordnung)
Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (nur erforderlich für bestimmte Rassen - siehe Flyer):
- Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis),
- Führungszeugnis,
- Versicherungsnachweis,
- Sachkundenachweis
Hundehalterverordnung - Erlaubnisantrag (PDF, Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis auf der Grundlage des § 10 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg)
Übersicht - Anerkannte Sachverständige zu Negativgutachten, Sachkunde, Rassegutachten für Hunde (PDF)
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
- ZuständigkeitKeine Ergebnisse gefunden.
- Datenschutz
BÜRGERSERVICE
Termin online buchen
BÜRGERTELEFON
03379 333-0
ÖFFNUNGSZEITEN
Bürgerservice
Mo, Mi, Fr | 8 - 14 Uhr |
Di, Do | 8 - 19 Uhr |
Verwaltung
Di | 9 - 16 Uhr |
Do | 9 - 19 Uhr |
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.