Beitragsrecht

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße gefordert. Der Anliegeranteil liegt gemäß Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung bei 65%.

Straßenbaubeiträge werden für die Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung bereits vorhandener (befestigter) Straßen von den Anliegern erhoben. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Der beitragsrechtliche Vorteil liegt in der Möglichkeit, die verbesserte, erneuerte oder erweiterte Anlage in Anspruch zu nehmen.

  • Beschreibung

    Der Anliegeranteil ist je nach Straßenklassifizierung unterschiedlich hoch, weil der beitragsrechtliche Vorteil umso geringer ist, je höher die Bedeutung der Straße für die Allgemeinheit ist. Der Anteil der Allgemeinheit wird über den prozentualen Gemeindeanteil ausgedrückt und von der Gemeinde getragen. Die unterschiedlichen Anliegeranteile können der jeweils rechtsgültigen Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow entnommen werden. Als mögliche Grundmaßstäbe für die Verteilung des umlagefähigen Aufwands hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Entscheidung freigestellt die Beiträge entweder nach Grundstücksfläche oder nach Grundstücksbreite (Frontmetermaßstab) zu berechnen.

    Warum erfolgt die Beitragsberechnung in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bezogen auf die Grundstücksfläche?

    Da der beitragsrechtliche Vorteil für die Anlieger in der Inanspruchnahmemöglichkeit liegt, kann die Bemessung der beitragsrechtlichen Vorteile nur an ein Merkmal anknüpfen, von dem angenommen werden kann, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der hergestellten Anlage. Als ein solches Anknüpfungsmerkmal bietet sich die Ausnutzbarkeit der Grundstücke an. Aus diesem Zusammenhang heraus hat sich die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow für den Grundstücksflächenmaßstab entschieden, weil die Grundstücksfläche in einem deutlicheren Zusammenhang mit der Ausnutzbarkeit steht, als die Grundstücksbreite.

    Wie wird der Beitrag für jedes Grundstück ermittelt?

    Um den Beitrag zu berechnen, werden die umlagefähigen Kosten ermittelt und mit Hilfe der Summe aller anliegenden Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Nutzungsfaktoren ein Quadratmeterpreis gebildet. Dieser wird jeweils mit der Fläche eines Grundstücks unter Berücksichtigung der Nutzungsfaktoren multipliziert und ergibt dann den jeweiligen Beitrag.

  • Rechtliche Grundlagen

    Straßenbaubeitragssatzung (PDF, Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 12.11.2009)

    Straßenbaubeitragssatzung - Erste Änderung (PDF, Satzung vom 29.04.2010 über die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 12.11.2009)

    Erschließungsbeitragssatzung (PDF, Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)

    Erschließungsbeitragssatzung - Erste Änderung (PDF)

  • Fälligkeit des Betrags

    Der Beitrag wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten, können Mahn-, Säumnis- und Vollstreckungsgebühren anfallen.

  • Zuständigkeit und Kontakt
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