Auskunft aus dem historischen Personenstandsregister

Für die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und Heiraten sind seit 1874 die Standesämter zuständig.

Die Benutzung dieser Personenstandsunterlagen, bei denen die Fortführungsfristen abgelaufen sind, liegt seit 2009 im Aufgabenbereich der Archive. Dies beinhaltet:

  • Sterbeurkunden (älter als 30 Jahre),
  • Heiratsurkunden (älter als 80 Jahre) oder
  • Geburtsurkunden (älter als 110 Jahre).


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