Auskunft aus dem historischen Personenstandsregister
Für die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und Heiraten sind seit 1874 die Standesämter zuständig.
Die Benutzung dieser Personenstandsunterlagen, bei denen die Fortführungsfristen abgelaufen sind, liegt seit 2009 im Aufgabenbereich der Archive. Dies beinhaltet:
- Sterbeurkunden (älter als 30 Jahre),
- Heiratsurkunden (älter als 80 Jahre) oder
- Geburtsurkunden (älter als 110 Jahre).
- Weitere Beschreibung
Um eine Urkundenkopie oder Auskunft zu erhalten, stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage an das Archiv. Dazu steht Ihnen das beigefügte Formular zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch, während der Öffnungszeiten des Archivs, in der Blankenfelder Dorfstraße 94 besuchen.
Bitte beachten Sie: bei fehlenden und/oder ungenauen Angaben verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Geben Sie bitte an, wenn Sie eine Beglaubigung wünschen.
- Notwendige Unterlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
Gebühren werden erhoben gemäß der:
- Öffnungszeiten und ZuständigkeitKeine Ergebnisse gefunden.
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Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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