Anmeldung (Wohnsitz)

Wer eine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Bei der Anmeldung ist stets eine Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)vorzulegen. Diese stellt der Wohnungsgeber beziehungsweise der Wohnungseigentümer für alle zukünftigen Mieter schriftlich aus.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Ohne diese Bescheinigung ist eine Anmeldung zukünftig nicht mehr möglich. Der Mietvertrag ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung.

  • Weitere Informationen

    Anmeldung (Nebenwohnsitz)

    Wer im Inland aktuell für eine Wohnung gemeldet ist und eine weitere im Inland nicht länger als 6 Monate bezieht, muss sich für diese Wohnung nicht anmelden (z.B. Studenten, Bewohner von Wochenengrundstücken). Wird diese Frist überschritten, ist eine Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen.

    Anmeldung mit Vollmacht

    Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Personalausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

    Hinweis: Haben Sie auch ein Auto umzumelden, so ist dafür das Straßenverkehrsamt in Zossen und Luckenwalde zuständig. Ein Informationsblatt über die Anmeldeformalitäten sowie Telefon-Nummer und Öffnungszeiten können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

    Tipp

    Nicht vergessen, den Wohnungswechsel auch anderen Institutionen mitzuteilen, zum Beispiel:

    • Geld- oder Kreditinstitut
    • Krankenkasse
    • Strom-, Gasversorgungsunternehmen
    • Straßenverkehrsamt
    • Versicherungen
    • Gebühreneinzugszentrale
    • Deutsche Post AG (eventuell Nachsendeantrag)
    • Telekom AG
    • Arbeitgeber
    • Arbeitsamt, Sozialamt, Wohngeldstelle
    • Rententräger
    • Finanzamt
    • Abfallzweckverband

    Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

  • Notwendige Unterlagen

    Sie benötigen:

    • Personalausweis und/oder Pass (von allen Personen, die angemeldet werden)
    • Kinderreisepass und Geburtsurkunde/n des(r) Kind(er)
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
    • ggf. Heiratsurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung)
    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - die Einbürgerungsurkunde
    • Wohnungsgeberbescheinigung (PDF, Zur Vorlage bei der Meldebehörde)

    Die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices geben Ihre Daten sofort ein und legen Ihnen zur Kontrolle und Unterschrift das Anmeldeformular vor. Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.

  • Rechtliche Grundlagen

    Das Bundesmeldegesetz in der zurzeit gültigen Fassung

  • Gebühren

    Innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist (zwei Wochen): gebührenfrei

  • Öffnungszeiten und Kontakt
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  • Datenschutz
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