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Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige BeteiligungBebauungsplan B22 Großflächiger Einzelhandel Blankenfelder Dorfstraße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Großflächiger Einzelhandel Blankenfelder Dorfstraße" im Ortsteil Blankenfelde beschlossen.

Ziel der Planung ist der Erhalt des bestehenden, integriert gelegenen Einzelhandelsstandorts der Fa. EDEKA durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäfts (E-Center).

Bekanntmachung vom 27. Juli 2026 

Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Beteiligung:

B22 – Planzeichnung frühzeitige Beteiligung

B22 – Begründung mit Umweltbericht _frühz. Beteiligung 

B22 – Objekt- u. Erschließungsplanung EDEKA_frühz. Beteiligung

B22 – Verkehrsgutachten_frühz. Beteiligung

B22 – Entwässerungsplanung_frühz. Beteiligung

B22 – Entwässerungsplanung (Lageplan) frühzeitige Beteiligung

B22 – Tierökologisches Gutachten frühz. Beteiligung

B22 – Baumerfassung frühz. Beteiligung

Zusätzlich werden die Unterlagen vom 27. Juli bis einschließlich 28. August 2026

  • montags: 9 bis 14 Uhr
  • dienstags: 9 bis 16 Uhr
  • mittwochs: 9 bis 14 Uhr
  • donnerstags: 9 bis 19 Uhr
  • freitags: 9 bis 12 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow für jede Person zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf entweder per E-Mail an gemeindeplanungsamt@blankenfelde-mahlow.de übermittelt oder im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte per Post an:

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Gemeindeplanungsamt
Zülowstraße 12
15827 Blankenfelde-Mahlow

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

weitere Informationen zur Bauleitplanung 

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