FlächennutzungsplanFünfte Änderung wirksam
Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 12/2023 vom 11. September 2023 öffentlich bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wirksam.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ist an dieser Stelle einzusehen:
5. Änderung Flächennutzungsplan - Blatt 1 (PDF)
5. Änderung Flächennutzungsplan - Blatt 2 - Begründung (PDF)
5. Änderung Flächennutzungsplan - Blatt 3 - Umweltbericht (PDF)
5. Änderung Flächennutzungsplan - Zusammenfassende Erklärung (PDF)
Zusätzlich werden die Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans zu jedermanns Einsicht im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft erteilt.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird wie folgt hingewiesen. Nach § 215 Absatz 1 BauGB sind:
- die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs
dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.