DA23 Gutshof DahlewitzBerichtigung des Flächennutzungsplans
Um Baurecht für die Wiederherstellung und Revitalisierung des historischen Gutshofs Dahlewitz und die Entwicklung zu einer Wohnanlage durch behutsame Ergänzung von neuen Gebäuden zu schaffen, war ein Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB, war der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung anzupassen.
Die erste Berichtigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch im Amtsblatt 4/2023 vom 17. April 2023 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die erste Berichtigung des Flächennutzungsplans wirksam.
Erste Berichtigung Flächennutzungsplan - Darstellung (PDF)