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DA23 Gutshof Dahlewitz

DA23 Gutshof DahlewitzBerichtigung des Flächennutzungsplans

Mit der ersten Berichtigung wurde der Flächennutzungsplan für einen Teilbereich im Ortsteil Dahlewitz nordöstlich der Dahlewitzer Dorfstraße geändert. Der Bereich betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan DA23 "Gutshof Dahlewitz".

Um Baurecht für die Wiederherstellung und Revitalisierung des historischen Gutshofs Dahlewitz und die Entwicklung zu einer Wohnanlage durch behutsame Ergänzung von neuen Gebäuden zu schaffen, war ein Bebauungsplan aufzustellen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB, war der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung anzupassen.

Die erste Berichtigung wurde gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch im Amtsblatt 4/2023 vom 17. April 2023 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die erste Berichtigung des Flächennutzungsplans wirksam.

Erste Berichtigung Flächennutzungsplan - Darstellung (PDF)

Erste Berichtigung Flächennutzungsplan - Erläuterung (PDF)

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