Verkehrsplanung

Die gemeindliche Verkehrsplanung befasst sich mit der Analyse sowohl der bestehenden als auch der geplanten Verkehrsströme innerhalb des Gemeindegebietes.

Aktuelle Themen

  • Bushaltestelle Tiliastraße

    Die Bushaltestelle „Tiliastraße“ in Blankenfelde wird seit einiger Zeit nicht mehr bedient. Aufgrund von vermehrten Nachfragen und Hinweisen informieren wir an dieser Stelle zu dem Thema.

    Warum wird die Haltestelle nicht mehr bedient?

    • Die Linienbusse wurden oft durch Falschparkende blockiert. 
    • Hinzu kommt eine veraltete Straßenplanung, die mit engen Kurven den Busverkehr bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt hat.

    Die zumeist größeren Baustellenfahrzeuge verschärfen das noch, weil sie auf quer zur Fahrbahn angeordneten KFZ-Stellplätzen zwangsläufig über die PKW-Markierungen hinausragen.

    Die enge Kurve in der Mitte der Tiliastraße ist für Linienbusse ein besonders kritischer Punkt: jeglicher Gegenverkehr ist hier ein Problem, hinzu kommen die Falschparkenden. Auch eine intensive Bestreifung durch das Team Sicherheit und Ordnung hat die Situation leider nicht entschärfen können.

    Nachdem der Bus-Verkehrsbetrieb VTF diese Situation mehrfach durchlitten hatte, zog er die Reißleine und fuhr die Haltestelle nicht mehr an. Dadurch war auf der Linie wieder ein pünktlicherer und zuverlässigerer Verkehr möglich, wenn auch auf Kosten der Fahrgäste an der Haltestelle „Tiliastraße“.

    Wen betrifft das überhaupt?

    Die VTF haben hier schon 2016 pro Werktag 90 Fahrgäste gezählt, die dort jeweils ein und wieder aussteigen (somit 180 Vorgänge täglich). Somit war dies die sechststärkste Haltestelle im gesamten Gemeindegebiet.

    Wo ist das Problem?

    All diese Fahrgäste müssen jetzt entweder jeden Tag zu Fuß zur nächstgelegenen Haltestelle „Kastanienstraße“ gehen – oder steigen gleich auf andere Verkehrsmittel um. Der Fußweg der Anwohnenden – der auch schon zur Haltestelle Tiliastraße bis zu 355 Meter betrug – verlängert sich für alle nordwestlichen Häuser um nochmal über 350 Meter.

    Die ersatzweise Bus-Erschließung der Siedlung durch die Bushaltestelle „Kastanienallee“ ist mit Fußwegen bis zu 700 Meter eindeutig nicht ausreichend.

    Wer will die Wiederbedienung?

    Eingaben legen nahe, dass alle bisherigen Fahrgäste eine Wiederbedienung fordern. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow unterstützt dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten und wird das Thema den politischen Gremien übergeben, sobald sich die ersten Projektideen und -varianten konkretisieren.

    Was muss vor einer Wiederbedienung geschehen?

    Da die Kontrollen durch das Team Sicherheit und Ordnung zu keiner merklichen Verhaltensänderung bei KFZ-Parkenden führten, sind zur Wiederbedienung bauliche Maßnahmen unabdingbar. Dabei erscheint vorstellbar:

    • die Kurve in der Mitte der Tiliastraße zu entschärfen (vermutlich auf Kosten des Baumes im Knick oder einiger weniger KFZ-Stellplätze auf der Außenseite)
    • die Verlegung der Haltestelle aus der Kurve in die Gerade, so dass der Bus auch mit der wichtigeren zweiten Tür ordentlich an die Haltestellenkante herankommt,
    • ein deutlicher Rückgang der Nutzung durch Baufahrzeuge – dieser Punkt ist nun mit Fertigstellung der direkten Tiliastraßen-Anliegerhäuser als einziger inzwischen erreicht.
    • Zusätzlich eine weitere intensive Bestreifung durch das Team Sicherheit und Ordnung.

    Ein funktionierendes Gesamtpaket erforderlicher Maßnahmen wäre durch ein Planungsbüro zu erarbeiten; inwieweit die o. a. Ideen dort enthalten sind, wird sich zeigen.

    Wenn die Situation dort „angefasst“ wird, sollte die ungünstige Lage der Haltestelle direkt nach dem engen Wendekreis mit aufgearbeitet werden. Die Lage der Haltestelle verhinderte, dass Kinderwagen, Rollstühle und weniger trittsichere Fahrgäste gut ein- bzw. aussteigen konnten.

    Was sagt der VTF dazu?

    Ohne grundlegende Änderungen lehnt der VTF die Wiederbedienung der Haltestelle ab, weil dort zu häufig große Verspätungen eingefahren wurden. Es dauert einfach zu lange, eine halbe Stunde auf den Abschleppwagen zu warten – der Anschlusszug ist dann weg und der Bus braucht Stunden, um die Verspätung wieder rauszuholen.

    Nur bei einer Bus-geeigneten Situation würde der VTF die Haltestelle Tiliastraße wieder bedienen.

    Wie lange dauert es bis die Vorschläge umgesetzt werden?

    Das kann derzeit niemand beantworten.

    Wieviel kostet das?

    Auch das ist noch unbekannt, auch weil der Umfang der Maßnahmen nicht absehbar ist.

    Fazit

    Eine Wiederbedienung der Haltestelle ist möglich, wenn ein Bündel aus baulichen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt wird. Aufgrund der Projektgröße ist ein politischer Auftrag durch die Gemeindevertretung erforderlich. Die Verwaltung befürwortet die Wiederbedienung der Haltestelle und wird bei entsprechendem Auftrag Planung und Bau beauftragen und begleiten.

  • Fußgängerüberwege Trebbiner Straße

    Der bestehende Zebrastreifen (auch Fußgängerüberweg, kurz FGÜ) an der Trebbiner Straße ist vom Straßenverkehrsamt des Landkreises nur bis Ende Februar 2023 genehmigt und soll dann entfernt werden.

    Obwohl die Fußgänger-Anzahl hier durch Rückverlegung der Bushaltestelle in die Herbert-Tschäpe-Straße etwas abgenommen hat, hält die Gemeinde den dauerhaften Verbleib des Fußgängerüberwegs an dieser Stelle für sinnvoll. Denn: Zebrastreifen sorgen für Sicherheit!

    So ereigneten sich an dieser Stelle bereits einige Unfälle, zuletzt im Februar 2022 (also direkt vor Einrichtung des Fußgängerüberwegs). Seit Bestehen des FGÜ hat es hier nach Auskunft der Polizei keine dahingehenden Probleme mehr gegeben, weshalb auch die Polizei den dauerhaften Erhalt befürwortet.

    Der Zebrastreifen hat sich also bewährt.

    Voraussetzungen für den Verbleib

    Das Straßenverkehrsamt fordert unter Verweis auf die Richtlinie zu Fußgängerüberwegen mindestens 100 Fußgänger in der Spitzenstunde, wobei die R-FGÜ auch 50 für ausreichend hält. Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) ermöglichen sogar begründete Ausnahmen unter 50, was angesichts der nahen Schule naheliegend erscheint.

    Gleichzeitig ist ein Mindest-KFZ-Aufkommen gefordert. Die Frage der Notwendigkeit von Zählungen stimmt die Gemeinde derzeit mit dem Straßenverkehrsamt ab.

    Gestaltung

    Dauerhafte Zebrastreifen benötigen eine Extra-Beleuchtung (Zusatz-Lampe direkt darüber), damit Querende und querungswillige Fußgehende gut gesehen werden.

    Beschilderung, Markierung und bauliche Gestaltung kommen hinzu (Borde absenken, Zugang pflastern, Markierungen, Beschilderung, zusätzliche Beleuchtung…).

    Bau und Unterhaltung lägen dann dauerhaft beim Land, da die Trebbiner Straße eine Landesstraße ist. Ein dauerhafter Zebrastreifen kostet derzeit zwischen 25.000-35.000 Euro. Der Antrag auf Entfristung des befristeten Fußgängerüberwegs ist bereits gestellt.

    Was passiert weiter südlich?

    Neu dagegen wird an der Trebbiner Straße ein ebenfalls nur temporärer Zebrastreifen etwas südlich der Poststraße angelegt.

    Über diesen Fußgängerüberweg wird die Fußwegstrecke vom Mahlower Bahnhof in Richtung Glasower Damm gesichert. Die Einrichtung soll Anfang Februar 2023 erfolgen und ist eine Folge der Schließung des Bahnübergangs Trebbiner Straße, die zu einem steigenden KFZ-Verkehrsaufkommen vom Glasower Damm in die Trebbiner Straße führen wird. 

    Da die Bahnbauarbeiten an der Dresdner Bahn hier Auslöser sind, zahlt die Bahn den temporären FGÜ, bis er wieder abgebaut wird.

    Diesen Fußgängerüberweg hat die Gemeinde beim Straßenverkehrsamt Ende 2022 auf Beschluss der Gemeindevertretung beantragt. Über eine Verstetigung wird nach Eröffnung der KFZ-Unterführung an der Trebbiner Straße entschieden.

  • Stellplatzmarkierungen GAGFAH-Siedlung

    In den, zwischen dem Drosselsteig und Am Stechberg gelegenen Straßen der Blankenfelder GAGFAH Siedlung gilt Zeichen 325.1-40 StVO, das Parken ist somit nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die aktuell gültige Anordnung zu den Markierungsplänen stammt aus dem Jahr 2010. Der Neubau von Grundstückszufahrten und anderen baulichen Maßnahmen machte immer wieder Änderungen notwendig, so dass nunmehr eine Aktualisierung der vorhandenen Pläne erfolgt.

    Die Straßen sind jeweils circa 520m lang und baulich mit Betonsteinpflaster hergestellt. Ursprünglich wurden in den 1990er Jahren im Rahmen des Straßenausbaus die öffentlichen Stellplätze mittels hellerer Steine dargestellt. Auf Grundlage der derzeit gültigen Anordnung wurden die Stellplätze markiert. Der Mix aus hellerem Pflaster, (teilweise verblasster) Markierung und Demarkierung führt zu Irritationen. Zudem ergibt sich für die betreffenden Straßen kein schönes Gesamtbild. Vor einer Neumarkierung sollen daher, gemäß der aktuellen örtlichen Gegebenheiten angepasste Markierungspläne erstellt werden.

    Die GAGFAH-Siedlung befindet sich im Ortsteil Blankenfelde. Dieses umfasst die folgenden Straßen:

    1. Lerchenweg
    2. Feldstraße
    3. An den Vier Ruten
    4. Märkische Promenade (zwei Abschnitte: An den Vier Ruten > Karl-Liebknecht-Straße < Birkenweg).
    5. Birkenweg
    6. Im Gehölz
    7. Kiefernweg

Weitere Themen

  • Gemeindliche Verkehrsplanung

    Die Verkehrsbedeutung jeder einzelnen Straße im Gesamtnetz wurde im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow festgelegt. Hauptziel dieser Planung ist die Bündelung der Hauptverkehrsströme auf Haupterschließungs- beziehungsweise Hauptverkehrsstraßen, wodurch eine spürbare Entlastung der Anliegerstraßen erreicht wird. Mit dem bedarfsgerechten Straßenausbau sollen die Ziele dieses Konzepts kontinuierlich realisiert werden.

    Die Planzeichnung Straße des Verkehrskonzepts der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow basiert auf dem Beschluss Nummer 11/2012 der Gemeindevertretung vom 1. November 2012 in Verbindung mit den Änderungen gemäß der 68. Sitzung (TOP 19) vom 30. Mai 2013 und der 70. Sitzung (TOP 50, Beschlussvorlage Nummer 51/2013) vom 29. August 2013 sowie der Straßennetzkonzeption für den Gemeindeteil Waldblick mit Stand vom 12. September 2017 (Beschlussvorlage Nummer 33/2017).

    Straßennetzkonzeption im Geoportal der Gemeinde

    LegendeStufeVerkehrsbedeutung
    weiß0Straßen und Wege ohne Verkehrsbedeutung (VB)
    gelb1Anliegerstraße (AS) mit geringer Verkehrsbedeutung beziehungsweise Wohnweg gemäß Straßennetzkonzeption Waldblick
    grün2Anliegerstraße mit erhöhter Verkehrsbedeutung beziehungsweise Wohnstraße gemäß Straßennetzkonzeption Waldblick
    hellblau3Haupterschließungsstraße (HES)
    orange4Hauptverkehrsstraße (HVS) mit durchschnittlicher Verkehrsbedeutung
    rot5Hauptverkehrsstraße mit erhöhter Verkehrsbedeutung

      
    Darüber hinaus ist die Förderung des Radverkehrs durch Herstellung sicherer und komfortabler Radwege und die Schulwegsicherung ebenso Zielsetzung der Verkehrskonzeption, wie die Schaffung eines attraktiven Angebotes an Wegeverbindungen für die Naherholung (Rad-, Reit- und Wanderwege).

    Planzeichnung des Verkehrskonzepts für Geh- und Radwege in der Gemeinde (PDF)

    Der Leitfaden der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow dient einer langfristig ausgelegten Planung aller Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der stetigen Verbesserung bzw. Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie dem Aus- und Neubau zu sehen sind. Das Gesamtkonzept umfasst die in der Übersicht aufgelisteten Einzelpläne. Darüber hinaus umfasst der vorliegende Leitfaden die für die Erstellung und Fortschreibung des Verkehrskonzepts notwendigen Elemente der Bürgerbeteiligung.

    Leitfaden zum Straßen- & -Erhaltungsplan (PDF)

    Straßenerhaltungskonzept für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (PDF)

    Prioritätenliste Straßenbau (PDF, Stand 28. Januar 2016)

  • Verkehrsbedeutung und Verkehrsführung in Mahlow Waldblick

    Im Vorfeld geplanter Straßenausbaumaßnahmen im Gemeindeteil Waldblick hat die Gemeinde die Verkehrsbedeutung der Straßen (Straßennetzkonzeption Teil 1) durch das beauftragte Büro LK Argus prüfen lassen. In Teil 2 der Straßennetzkonzeption wurden anschließend Entwürfe für eine bedarfsgerechte Planung der Verkehrsinfrastruktur erarbeitet. Beide Teile wurden zunächst im Ortsbeirat Mahlow der Öffentlichkeit vorgestellt. In der weiterführenden Beratungsfolge wurden beide Teile der Straßennetzkonzeption am 19. Oktober 2017 von der Gemeindevertretung beschlossen (Beschlussvorlage Nummer 33/2017).

    Straßennetzkonzept Mahlow Waldblick (PDF)

    Straßennetzkonzept Mahlow Waldblick Teil II (PDF)

  • Verkehrsuntersuchung Gewerbestandort Dahlewitz

    Der Industrie- und Gewerbestandort im Ortsteil Dahlewitz erfährt derzeit aufgrund von fortschreitenden Bebauungen, Anfragen zu Planänderungen sowie (Neu-)Aufstellungen von Bebauungsplänen eine dynamische Entwicklung. 

    Das Entwicklungs- beziehungsweise Untersuchungsgebiet umfasst den Gewerbestandort Dahlewitz, der sich aus den aufgestellten bzw. in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen DA 1, DA 10 - 11, DA 13 und DA 18 bis DA 22 zusammensetzt. Im Rahmen der Planungen der Gemeinde wurde eine verkehrstechnische Untersuchung erforderlich, um die Auswirkungen der Entwicklung innerhalb und außerhalb der Geltungsbereiche zu ermitteln und im Hinblick auf die Machbarkeit und Verträglichkeit zu bewerten. 

    Aus verkehrstechnischer Sicht waren insbesondere die Auswirkungen des erzeugten Verkehrsaufkommens auf das umliegende Straßennetz zu untersuchen und die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlich erzeugten Verkehrs zu prüfen. Dabei sollten hier die anliegenden Straßen L 40, L 402 sowie die Anschlussstellen der B 96 und der A 10 und ihre noch verfügbaren Kapazitätsreserven untersucht werden. Schwerpunkt der Untersuchung bildet daher unter Berücksichtigung der Lage und Art der Nutzungen der Kfz-Verkehr.

    Verkehrsuntersuchung für den Gewerbestandort Dahlewitz (PDF)

  • Ergebnisse der ÖPNV-Untersuchung

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2017 die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten Untersuchung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Gemeinde bestätigt. Die Untersuchung beinhaltete auch eine Bürgerbefragung zur Bewertung des aktuellen ÖPNV-Angebotes.

    Die im nun vorliegendem Endbericht der Untersuchung enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung des Busverkehrs hat die Gemeindevertretung zur weiterführenden Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Flughafen und Energie verwiesen.

    Endbericht zur Untersuchung des ÖPNV-Angebots in Blankenfelde-Mahlow (PDF)

    Anlagen zum Endbericht zur ÖPNV-Untersuchung (PDF)

    HINTERGRUND:

    Mit den steigenden Einwohnerzahlen der Gemeinde – mittlerweile leben mehr als 28.000 Menschen in der Gemeinde - steigen auch die Mobilitätsanforderungen und die Ansprüche an den gemeindlichen ÖPNV.

    Die letzte ÖPNV-Untersuchung der Gemeinde datierte aus dem Jahr 2006, so dass die Notwendigkeit einer neuen Untersuchung bestand, um abzuklären inwieweit das Angebot noch den Bedürfnissen entspricht bzw. um zu identifizieren, wo Verbesserungspotential besteht. Hierbei wurden vom beauftragten Fachbüro Anregungen und Wünsche aus der Bevölkerung aufgenommen, bewertet und Möglichkeiten für deren Realisierung aufgezeigt.

  • Informationen zu den Verkehrsflächen in der Wilma-Siedlung

    Die WILMA-Siedlung rund um die Wildrosenstraße unterteilt sich in die Bebauungsplangebiete B 9 und B 9a. Die Verkehrsanlagen wurden im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten auf den Wohngrundstücken über einen langen Zeitraum schrittweise baulich hergestellt. Die Bebauung des Gebietes ist inzwischen nahezu abgeschlossen. Mit zunehmender Bebauung stiegen auch die Zahlen im fließenden und ruhenden Verkehr sowie die Anzahl zu Fuß gehender oder mit dem Rad fahrender Personen.

    Anhand der inzwischen vorhandenen örtlichen Gestaltung wurde eine Planung der Verkehrsanlagen überprüft und soll baulich angepasst werden. Hierbei wurde bereits im ersten Schritt der Untersuchung auf Hinweise von Anwohnenden zur aktuellen Situation Bezug genommen. Im Fokus standen die Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum und Wegebeziehungen von und zu den Grünanlagen. Neben den baulichen Änderungen ist auch eine Anpassung der amtlichen Verkehrsbeschilderung im Hinblick auf die verkehrlichen Ansprüche des Wohngebietes vorgesehen.

    1. Die vorhandene Tempo-30-Zone wird mit einer eingeschränkten Haltverbotszone kombiniert. Das Parken ist zukünftig nur noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Damit entfallen „Grauzonen“ und (Sicht-) Behinderungen werden vermieden.
    2. Am Beginn des Wohngebietes wird der Verkehrsraum neu aufgeteilt. Ziel hierbei ist es, die Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit über die Wildrosenstraße* zu verbessern. In der aktuellen Situation ist die Fahrbahnbreite äußerst knapp bemessen.
      In der ersten Variante sind bauliche Änderungen am vorhandenen westlichen Gehweg zu Gunsten möglicher Stellplätze vorgesehen. Ein Rückbau des betreffenden Gehwegteilstücks folgt der Idee zur stärkeren Einbindung des östlichen Gehwegs in die Wegebeziehungen des Wohngebietes. Dabei bieten neu herzustellende Querungsstellen den zu Fuß gehenden Personen sichere Möglichkeiten zum Wechsel der Straßenseite.
      Daneben steht eine weitere Variante zur Diskussion. Bei dieser Lösung wird zum Zwecke einer Verbreiterung der, für den fließenden Verkehr nutzbaren Fahrbahnbreite in der Wildrosenstraße auf die aktuell vorhandenen Stellplätze verzichtet. Der Ansatz einer besseren Erreichbarkeit des Wohngebietes wird ohne weiteren baulichen Eingriff erzielt. Die vorhandene Gehwegsituation bleibt bestehen.
    3. In Höhe des, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzuges werden in der Wildrosenstraße zusätzliche Stellplätze realisiert und die Querungsstelle baulich umgestaltet.
    4. Am südlichen Ende des Schlehenwegs werden neue Stellplätze baulich hergestellt.
    5. Im westlichen Teil des Wohngebietes werden mittels Markierungen neue Stellplätze angelegt beziehungsweise bestehende Stellplätze besser in der Örtlichkeit dargestellt.

    Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens

    Auswertung der Stellungnahmen (PDF)

    Lageplan Wildrosenstraße (PDF)

    Lageplan Kornblumenstraße (PDF)

  • Neuer Bahnhaltepunkt am Berliner Außenring

    Im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt wurde am 3. Juni 2021 die Machbarkeitsstudie für einen möglichen Bahnhalt am Berliner Außenring vorgestellt. Der Haltepunkt soll neue und schnelle Direktverbindungen in die Landeshauptstadt Potsdam, nach Ludwigsfelde und ins benachbarte Mittelzentrum Königs Wusterhausen ermöglichen. Weitere verkehrliche Vorteile würden sich durch eine mögliche Verknüpfung mit der S-Bahn ergeben. 

    Laut der Machbarkeitsstudie eignen sich zwei grundsätzliche Standorte für einen neuen Haltepunkt. Im Kreuzungsbereich der S-Bahn mit dem Außenring (Variante A - Bahnkreuz) würde sich eine ideale Umsteigemöglichkeit ergeben. Hier gilt es noch zu prüfen ob ein weiterer Haltepunkt für den Betriebsablauf der S-Bahn überhaupt möglich ist, auch im Hinblick auf die geplante S-Bahnverlängerung nach Rangsdorf. Die hierzu notwendige Fahrplanstudie wurde bei der DB Netz bereits in Auftrag gegeben. Zudem gibt es für diesen Standort drei Untervarianten zur möglichen Lage der Bahnsteige.

    Alternativ könnte der neue Bahnhaltepunkt auch auf der Westseite des Berliner Damms errichtet werden (Variante B – Berliner Damm). Die bauliche Umsetzung wäre hier deutlich einfacher, dafür ist jedoch eine Anbindung an die S-Bahn nicht möglich. Ein weiterer Standort westlich der Straßenüberführung B96 (Lückefeld/Krügers Land) wird aufgrund baulicher und betriebslogistischer Faktoren als ungünstig angesehen und nicht weiterverfolgt.

    Auf dieser Grundlage betrachteten die Planer nun Faktoren wie Umsteigebezüge zwischen S- und Regionalbahn und zu Busanbindungen, Zugänglichkeit der Haltepunkte, bauliche Voraussetzungen, Wirtschaftlichkeit und das erwartbare Fahrgastaufkommen. Das Ergebnis: Sowohl eine Kreuzungshalt mit Anbindung der S-Bahn (Variante A) als auch der Haltepunkt an der Regionalbahnstrecke (Variante B) sind empfehlenswert.

    Eine endgültige Bewertung der betrieblichen Machbarkeit wird jedoch erst möglich sein, wenn die Ergebnisse der Fahrplanuntersuchung der DB Netz AG vorliegen – voraussichtlich Ende 2021. Erst dann ist eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde zur Errichtung eines Haltepunktes möglich. Im Anschluss stünden dann neben der Detaillierung der Baukonzepte, bzw. der Festlegung auf eine Vorzugsvariante und die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes vor allem die Gespräche mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB AG (Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr) im Vordergrund. Die bauliche Umsetzung wäre frühestens nach Fertigstellung der Baumaßnahmen zur Dresdner Bahn – Mitte 2025 – möglich.  

    Die Neuanlage von Bahnhaltepunkten und Verkehrsverknüpfungsanlagen in Bahnhofsumfeldern kann aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden. Die Kosten für den Bau des neuen Haltepunktes liegen abhängig von der Standortwahl und Umsetzungsvariante zwischen 4 bis 10 Mio. Euro.

    Machbarkeitsstudie für einen Bahnhalt am Berliner Außenring in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (PDF)

    Die Gemeinde informiert zu weiteren Entwicklungen.

  • Stellplatzmarkierungen im Verdiweg

    Im Bebauungsplangebiet M 11 (Südteil) wurde die Verkehrsanlage „Verdiweg“ baulich hergestellt und die hiervon erschlossenen Grundstücke sind inzwischen bebaut oder werden aktuell bebaut.

    Der Verdiweg ist als verkehrsberuhigter Bereich mit amtlichen Verkehrszeichen Nummer 325.1-40 StVO gekennzeichnet. Hieraus resultiert unter anderem, dass das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Mit dem aktuellen Stand der Bebauung beziehungsweise der damit verbundenen Lage der Grundstückszufahrten konnten nunmehr die Markierungspläne für Stellplätze im öffentlichen Straßenland angefertigt werden.

    Bei den vorgesehenen Stellplatzmarkierungen wurde Rücksicht auf die Zugänglichkeit der Grundstücke genommen. Sofern keine abschließenden Informationen bezüglich der Grundstückszufahrten vorlagen, wurden verschiedene Möglichkeiten für deren Lage geprüft.

    Auch die Anwohnenden wurden im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens befragt.

    Auswertung des Bürgerbeteiligungsverfahrens (PDF)

    Stellplatzmarkierungen Verdiweg

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