Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass in bestimmten Fällen ein allgemeines oder besonderes Vorkaufsrecht zugunsten der Kommune besteht, wenn ein Grundstück gekauft wird. Die Grundbuchsämter benötigten den Nachweis darüber, dass die Kommune kein Vorkaufsrecht hat oder dieses nicht ausübt, bevor ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Das Zeugnis wird bei der Kommunalverwaltung, in der das jeweilige Grundstück liegt, durch den Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat.

Die Kommune hat zwei Monate Zeit, ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht auszuüben.

  • Notwendige Unterlagen

    Antrag eines Notars auf Erteilung des Negativattests.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren

    In der Regel ergeht ein Kostenbescheid in Höhe von 75 Euro an den Erwerber.

  • Zuständigkeit und Kontakt
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