Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.
Sterbefälle in Krankenhäusern oder Pflegeheimen werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
- Notwendige Unterlagen
- Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein),
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, sofern der Verstorbene verheiratet war oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte,
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners, sofern die Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen aufgelöst war,
- Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass des Verstorbenen,
- Personalausweis des Anzeigenden.
Gegebenenfalls kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
- Gesetzliche Grundlagen
- Gebühren
- 16 Euro für eine Sterbeurkunde
- 8 Euro für jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang ausgestellt wird
- Öffnungszeiten und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
- Datenschutz
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