Reisepass / vorläufiger Reisepass / Zweitpass
Einen Reisepass vergeben Staaten als Ausweisdokument für allgemeine Reisen der Bürger ins Ausland. Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden, er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Pässe werden nach einheitlichem Muster ausgestellt.
- Weitere Beschreibung
Am 1. November 2007 wurde der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Ab diesem Tage hergestellte Pässe enthalten neben Ihren personen- und dokumentenbezogenen Daten und dem biometrischen Passfoto zusätzlich 2 Fingerabdrücke im Chip (gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr). Der E-Pass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Die Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung im Einwohnermeldeamt mithilfe von Scannern aufgenommen und nach Aushändigung des fertiggestellten Passes gelöscht. Sie werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert. Der E-Pass hat grundsätzlich 32-Seiten. Möglich ist die Ausstellung eines 48-Seiten-Reisepasses.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Bürgerservice erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen. Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
Bitte beachten: Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit bis zu 8 Wochen.
Hinweis: Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, zum Beispiel Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen o. ä.
Gültigkeitsdauer:
- E-Pass: 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren: 6 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Nützliche Hinweise zu den Einreisebestimmungen/Länderinformationen erhalten Sie über das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de
Zweitpass
Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt. Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind
- Reisende nach Libyen, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) aus Israel vorhanden sind
Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses beträgt 6 Jahre. Ein Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, zum Beispiel Bescheinigungen des Arbeitgebers über häufige Auslandsreisen oder die Reisebestätigung für die Reise nach Israel bzw. Libyen sind erforderlich.
- Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie:
- Ihren alten Pass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderreisepass oder
- Personalausweis (haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit),
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) - das Foto kann auch direkt bei der Beantragung im Bürgerservice gegen eine Gebühr von 7,75 Euro erstellt werden,
- Geburtsurkunde,
- ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung),
- ggf. Heiratsurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung),
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - die Einbürgerungsurkunde,
- ggf. Zustimmungserklärung zur Ausstellung/Verlängerung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises (PDF).
Die Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres muss durch mindestens einen Erziehungsberechtigten erfolgen, wobei der Minderjährige ebenfalls zugegen sein muss, gegebenenfalls wird eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils zur Ausstellung eines Reisepasses benötigt, gegebenenfalls auch ein amtlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
- Ihren alten Pass, auch wenn er ungültig ist oder
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
- Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 Euro,
- Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro,
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26 Euro,
- Zuschlag für die Ausstellung eines Expresspasses (zusätzlich zu den o.g. Gebühren): 32 Euro,
- Zuschlag für den 48-Seiten-Reisepass: 22 Euro.
- Öffnungszeiten und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
- Datenschutz
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