Regenentwässerung

Die Gemeinde ist aufgrund gesetzlicher Regelungen zuständig, das von ihren eigenen Straßenoberflächen ablaufende Niederschlagswasser schadlos zu den natürlichen oder baulich angelegten Tiefpunkten abzuleiten. Diese Vorfluten können in der Regel alle Gewässerarten, Regenbecken und Versickerungsanlagen sein.

  • Weitere Informationen

    Die Gemeinde ist nicht für die Regenentwässerung anderer öffentlicher Straßenverkehrsflächen zuständig, z.B. Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Privatstraßen. Die Gemeinde ist ebenso nicht zuständig für die Niederschlagswasserableitung von privaten versiegelten Flächen, privaten Grundstücken und Gebäuden.

    Die Gemeinde betreibt und unterhält die erforderlichen Regenwasseranlagen in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Für den Betrieb und die Entwicklung des Regenwassernetzes bearbeitet die Gemeinde die notwendigen Konzepte, Dokumentationen und Daten auf der Grundlage der Gesetze, technischer Regeln, Berechnungen und Planungen strukturiert nach Einzugsgebieten und Vorfluten.

  • Notwendige Unterlagen

    In wenigen festgesetzten Bebauungsgebieten für Wohnbebauung, Gewerbe oder Industrie bestehen weitergehende Regelungen für die Regenentwässerung. Hier sind für private Grundstückseigentümer oder privatrechtliche Gesellschaften und Unternehmungen Anschlüsse an die Regenentwässerungsanlagen der Straße in Ausnahmefällen auf Antrag zulässig (siehe Niederschlagswasser-Beseitigungssatzung). Der Antrag ist formlos zu stellen und fachlich zu begründen.

  • Rechtliche Grundlagen

    Niederschlagswasserbeseitigungssatzung (PDF, Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow)

    Verwaltungsgebührensatzung (PDF, Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren)

  • Gebühren

    Die Entwässerungsgenehmigung ist entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gebührenpflichtig. Für die Inanspruchnahme der Regenwasseranlagen der Gemeinde wird der Einleiter kostenpflichtig. Eine Niederschlagswasser-Gebührensatzung ist in der Bearbeitung.

  • Zuständigkeit und Kontakt
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