Personalausweis

Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Diese Verpflichtung entfällt, bei Besitz eines gültigen Reisepasses.

  • Weitere Beschreibung

    Erfolgt die Beantragung früher (vor dem 16. Lebensjahr), muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater/Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Die Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll, ist erforderlich. Es muss ggf. die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, dann brauchen Sie die Bestallungsurkunde. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus.

    Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss (persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich).

    Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:

    • bei Ablauf der Gültigkeit
    • bei Verlust bzw. Diebstahl
    • ab Vollendung des 16. Lebensjahres
    • bei Namensänderung (wegen zum Beispiel Heirat, Scheidung, sonstige Namensänderung)

    Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (nur in dringenden Notfällen), erhalten Sie auf Antrag einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird unmittelbar im Bürgerservice ausgestellt und ist bis zu drei Monaten gültig. Das Antragsformular wird durch die Meldebehörde erstellt und Ihnen dann zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Eine Vertretung ist nicht möglich.

    Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zur Herstellung der Dokumente weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt drei bis vier Wochen. Gelegentlich vor Ferien- und Urlaubszeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

    Bei Abholung des fertig gestellten Personalausweises, ist der alte Ausweis abzugeben. Das betrifft auch den vorläufig ausgestellten Ausweis. Falls Sie Ihren Personalausweis von einer anderen Person abholen lassen möchten, finden Sie hier die entsprechende Abholungsvollmacht.

    Personalausweis - Vollmachtserklärung (PDF, Vollmachterklärung zur Abholung des Personalausweises)

    Noch ein Hinweis: Ausweispapiere dürfen nicht verlängert werden!

    PIN zurücksetzen

    Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen.

    PIN-Rücksetzdienst

  • Notwendige Unterlagen
    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder
    • Ihren Kinderreisepass oder
    • Ihren Pass (haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit),
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) - das Foto kann auch direkt bei der Beantragung im Bürgerservice gegen eine Gebühr von 7,75 Euro erstellt werden,
    • Geburtsurkunde,
    • ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung),
    • ggf. Heiratsurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung),
    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - die Einbürgerungsurkunde,
    • ggf. Zustimmungserklärung zur Ausstellung/Verlängerung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises (PDF)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren
    • antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37 Euro (10 Jahre gültig),
    • antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig),
    • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro.

    Weitere Gebührenregelungen:

    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei,
    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro,
    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei,
    • Ändern der PIN im Bürgerservice (z.B. PIN vergessen*): 6 Euro,
    • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei,
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei,
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro,
    • Kosten für die Aufbringung eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch Anbieter.

    *Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät ist jederzeit möglich

    www.personalausweisportal.de

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