Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn eine Person nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann, dann kann sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Person beispielsweise wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen kann.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Voraussetzungen

    Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, 

    • z.B. bei voraussichtlich dauerhafter Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, 
    • aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben

    kein gültiges Ausweisdokument:

    • keinen gültigen Personalausweis und/oder keinen gültigen Reisepass (z.B. Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl)

    weitere Voraussetzungen:

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • Hauptwohnsitz in Blankenfelde-Mahlow
    • wohnhaft und gemeldet in Blankenfelde-Mahlow

    Bitte beachten Sie: Ein Zweitwohnsitz in Blankenfelde-Mahlow reicht nicht aus.

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