Melderegisterauskunft
Personen und nicht-öffentliche Stellen nach § 2 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz können Auskünfte zu bestimmten Personen verlangen, die in Blankenfelde-Mahlow gemeldet sind oder gemeldet waren. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
Eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, stellt eine Archivauskunft dar. Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen.
- Weitere Beschreibung
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält zusätzlich zu den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten:
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Sterbedatum, Sterbeort, Staat
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Ausnahmen der Auskunftserteilungen, sowohl bei der einfachen als auch bei der erweiterten Melderegisterauskunft gelten bei Personen, für die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.
- Notwendige Unterlagen
Melderegisterauskunft (PDF, Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister)
- Rechtliche Grundlagen
- Bundesmeldegesetz in der zur Zeit gültigen Fassung
- Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - in der jeweils gültigen Fassung
- Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Gebühren
- einfache Auskunft: 10 Euro
- erweiterte Auskunft: 12 Euro (je angefragter Person)
- Archivauskünfte: ab 13 Euro - je nach Aufwand pro Person für eine Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand
Die Gebühr ist bei Auskunftserteilung zu entrichten. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr als Verrechnungscheck beizufügen oder ein Gebührenbescheid wird erstellt. Postwertzeichen werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
- Öffnungszeiten und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
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