Kindertagesstätten

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist Träger von 10 Kindertagesstätten. In diesen Einrichtungen werden Kinder ab einem Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten vierten Schuljahr betreut. Alle diese Einrichtungen verfügen über individuelle pädagogische Konzeptionen.

Die Anträge zur Aufnahme sind beim Kommunalservice der Gemeinde zu stellen. Die Antragsbearbeitung und Vergabe der Kitaplätze erfolgt hier zentral auf der Grundlage der vorhandenen Kapazitäten und der jeweiligen Altersstruktur in den Einrichtungen.

Aktuelle Informationen

  • Hinweis zur Vergabe der Betreuungsplätze

    Die Platzvergabe der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erfolgt in den nächsten Wochen.

    Da die Aufnahmekapazitäten beschränkt sind, ist auf der Grundlage der familiären Situation unter Beachtung von Besonderheiten eine Auswahlentscheidung zu treffen. Die Gemeinde kann jedoch keine Plätze vergeben, die die feststehenden Kapazitätsfestlegungen aus der gültigen Betriebserlaubnis überschreiten.

    Die Entscheidung über Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der festgelegten Kapazitäten sowie ausgehend von freien Plätzen und vorliegenden Anmeldungen.

    Unter folgenden relevanten Kriterien werden die Betreuungsplätze vergeben:

    • Beendigung von Tagespflegeverträgen (Übergang zur Kita)
    • Kindesalter
      • Kinder im Vorschulalter sollen möglichst lange vor dem Schuleintritt soziale Kontakte knüpfen können.
    • Bestehender Rechtsanspruch
      • Kind hat im vorangegangenen Kita-Jahr trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz erhalten und wurde auch nicht anderweitig betreut.
    • Besonderer erzieherischen oder sozialpädagogischen Bedarf
    • Situation der Eltern  (Berufstätigkeit, Umschulung, Ausbildung)
      • alleinerziehend
      • beide Elternteile
    • Geschwisterkind ist bereits in derselben Kita
    • Wohnortwechsel in die Gemeinde Blankenfelde Mahlow
      • wenn keine Kostenübernahmeerklärung der bereits bestehenden Betreuungsplätze erteilt werden kann

    Haben Sie wichtige Informationen zu Ihrem Antrag, bitten wir Sie, diese unter folgender E-Mail Adresse kindertagesstaetten@blankenfelde-mahlow.de mitzuteilen.

    Bitte sehen Sie möglichst von telefonischen Rückfragen ab.

    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. 

  • Notwendige Unterlagen

    Informationen und Formulare zur Klärung des Rechtsanspruchs für die Betreuung in einer Kindertagesstätte

    Kita-Betreuungsantrag (PDF, Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte)

    Kitabetreuungsantrag Kostenübernahme (PDF, Antrag auf Kostenübernahme außerhalb der Wohnortgemeinde und innerhalb des Landkreises Teltow-Fläming)

    Kündigung Betreuungsplatz (PDF, Formular zur Kündigung des Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte)

    SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

  • Rechtliche Grundlagen

    Der Landkreis Teltow-Fläming übernimmt seit Januar 2021 die Feststellung des erweiterten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte Kinder.

    Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Mindestanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von 30 Stunden in der Woche. Für Kinder im Grundschulalter umfasst dieser Anspruch in einer Horteinrichtung 20 Wochenstunden.

    Für Kinder unter 1 Jahr bzw. bei einer erforderlichen Betreuung von mehr als 6 Stunden/Tag entscheidet der Landkreis Teltow-Fläming auf Antrag über den erweiterten Rechtsanspruch (siehe notwendige Unterlagen).

    Kindertagesstättengesetz KitaG

  • Entgelte
  • Zuständigkeit und Kontakt

    Seit dem 1. Januar 2021 nimmt das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming folgende Aufgaben wahr:

    • Prüfung und Feststellung des Betreuungsumfanges in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte Kinder,
    • Abschluss der Betreuungsverträge sowie die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson (also nur für die Betreuung bei Tagesmüttern bzw. -vätern) in Blankenfelde-Mahlow.

    Neuanträge, Folge- sowie Änderungsanträge sind seit dem 1. Januar 2021 an den

    Landkreis Teltow-Fläming
    Am Nuthefließ 2
    14943 Luckenwalde

    zu richten. Die Antragsformulare hierfür finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

    Die Anträge können weiterhin auch bei der Gemeinde Blankenfelde Mahlow abgegeben werden, diese werden dann an den Landkreis Teltow-Fläming weitergeleitet.

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte erfolgt weiterhin in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und bei den jeweiligen Trägern (Evangelische Kindertagesstätte Mahlow, Evangelische Hoffbauer-Kita). Der Betreuungsvertrag wird mit den jeweiligen Trägern abgeschlossen. 

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  • Datenschutz


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