Graffiti

Graffiti und Schmierereien an privaten Anlagen kann der geschädigte Eigentümer bei der Polizei als Straftat nach § 303 StGB anzeigen.

Hinweise auf Graffiti und Schmierereien an gemeindlichen Anlage, insbesondere zu Tatverdächtigen, nimmt auch die Gemeinde entgegen.

Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr


Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Portale

Alles da.