Graffiti

Graffiti und Schmierereien an privaten Anlagen kann der geschädigte Eigentümer bei der Polizei als Straftat nach § 303 StGB anzeigen.

Hinweise auf Graffiti und Schmierereien an gemeindlichen Anlage, insbesondere zu Tatverdächtigen, nimmt auch die Gemeinde entgegen.

Wir sind für Sie da!

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