Gewerbezentralregisterauskunft
Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.
Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug gegebenenfalls an eine Behörde gesandt werden soll. Die Behörde, die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck sind bei der Antragstellung zu benennen.
Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 bis 3 Wochen beim Bundesamt für Justiz.
- Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- persönliches Erscheinen erforderlich.
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
13 Euro bei Antragsstellung
- Öffnungszeiten und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
- Datenschutz
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