Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Das Führungszeugnis enthält, neben den Personalien des Antragstellers, den Vermerk, ob die betroffene Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist.

  • Weitere Beschreibung

    Lautet der Inhalt des Führungszeugnisses: "Keine Eintragung", so bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Andernfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung vermerkt. Im Wesentlichen dient das Führungszeugnis als Nachweis der Unbescholtenheit des Antragstellers. Es kann als "Privatführungszeugnis" (Beleg-Art: N) z. B. zur Vorlage bei dem Arbeitgeber bzw. als "Behördenführungszeugnis" (Beleg-Art: O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragt werden.

    • Behördenführungszeugnis: Angabe der Behörde (Anschrift) und Verwendungszweck sind zu benennen.
      Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.
    • Erweitertes Führungszeugnis: Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird. Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.
    • Europäisches Führungszeugnis: Für EU-Bürger kann ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses gibt, neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters, auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

    Weitere Informationen finden Sie dazu unter: www.bundesjustizamt.de

    Der Antrag ist persönlich bei der örtlichen Meldebehörde zu stellen. Für Minderjährige gilt: Antragstellung durch den gesetzlichen Vertreter.

    Bei der Antragstellung darf man sich grundsätzlich nicht durch einen Bevollmächtigten (Ehepartner, Rechtsanwalt) vertreten lassen. Das ist aus Datenschutzgründen so geregelt, damit keine weitere Person, ohne Wissen des Antragstellers, ein Führungszeugnis beantragen kann.

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa 1 bis 3 Wochen beim Bundesamt für Justiz.

  • Notwendige Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Beleg-Art: Anschrift des Empfängers, Verwendungszweck, gegebenenfalls Name des Ansprechpartners oder Aktenzeichen
    • bei erweiterten Führungszeugnissen: eine schriftliche Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren
    • 13 Euro pro Führungszeugnis
    • 17 Euro pro europäischem Führungszeugnis
  • Führungszeugnis online beantragen

    Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie Führungszeugnisse online beantragen

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