Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Einzugsbereich mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Ist also einer oder sind beide Partner hier in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gemeldet, ist auch das Standesamt Blankenfelde-Mahlow für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig. Heiraten können Sie aber überall in Deutschland.

Wohnt keiner der Verlobten hier in der Gemeinde, so müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt anmelden. Heiraten können Sie aber trotzdem in Blankenfelde-Mahlow.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit erfolgen. Auch Ihren Wunschtermin können Sie frühestens sechs Monate vor der Eheschließung telefonisch reservieren lassen.

  • Termine für Eheschließungen

    Eheschließungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. Wir sind bemüht, Ihren Wunschtermin zu realisieren.

    An folgenden Terminen bietet die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Eheschließungen am Samstag, von 9 bis 14 Uhr, an:

    2024

    • 2. Quartal: 13. April, 27. April, 4. Mai, 18. Mai, 1. Juni, 22. Juni
    • 3. Quartal: 6. Juli, 20. Juli, 3. August, 24. August, 7. September, 21. September
    • 4. Quartal: 19. Oktober, 26. Oktober, 16. November, 23. November, 7. Dezember, 14. Dezember

    Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung wird auch die Eheschließungszeremonie mit Ihnen abgesprochen, z.B. welche Musik Sie zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit hören möchten.

  • Notwendige Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag (nicht Geburtsurkunde!) beider Partner - diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist
    • Meldebescheinigung des Partners, der nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gemeldet ist - diese ist erhältlich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (Eheschließende, die hier gemeldet sind, benötigen die Meldebescheinigung nicht!)

    Sind Sie geschieden oder verwitwet bzw. wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

    • Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)

    Haben Sie gemeinsame Kinder, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente zur Anmeldung Ihrer Eheschließung mit ins Standesamt:

    • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater noch nicht auf der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist
    • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht, sofern Sie dieses schon begründet haben

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann. Ist einer oder sind beide Partner ausländische Staatsangehörige, fragen Sie bitte persönlich im Standesamt nach, welche Unterlagen erforderlich sind.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Namensführung in der Ehe

    Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname (z.B. aus einer vorherigen Ehe) des Mannes oder der Frau bestimmt werden.

    Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit auch jederzeit nach der Eheschließung einen Ehenamen zu bestimmen.

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

    Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zum Ehenamen - solange die Ehe besteht - unwiderruflich ist.

  • Orte für standesamtliche Eheschließungen in der Gemeinde

    Auch wenn keiner der Verlobten hier in der Gemeinde lebt, können Hochzeiten in Blankenfelde-Mahlow durchgeführt werden.

    Folgende Orte stehen in unserer Gemeinde für standesamtliche Eheschließungen zur Verfügung.

    • Trauzimmer der "Alten Aula" in Blankenfelde, Zossener Damm 2
      • Hier gibt es Sitzplätze für insgesamt 20 Personen.
    • Van der Valk Hotel in Dahlewitz, Eschenweg 18
      • Hier ist die Eheschließung sowohl im Trauzimmer als auch draußen unter einem Pavillon möglich. Bitte beachten Sie, dass der Termin zusätzlich mit dem Hotel abgestimmt werden muss. Das Hotel erhebt für die Bereitstellung des Trauzimmers bzw. Pavillons zusätzliche Gebühren.
    Trauung im grünen im Van der Valk Hotel in Dahlewitz.
    Trauzimmer im Van der Valk Hotel Dahlewitz, rosa Teppich und weiße Wände.
    Trauzimmer in der Alten Aula, Paket Boden und weiße Wände.
    Eine Alte Aula in Blankenfelde.

    Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit individuelle Wünsche zur Eheschließung und Zeremonie mit Ihrer Standesbeamtin persönlich abzustimmen.

  • Gebühren
    • Prüfung der Ehefähigkeit: 51 Euro
    • Pro ausländisches Recht, welches geprüft werden muss: zusätzlich 30 Euro
    • Eheurkunde: 15 Euro
    • Stammbuch der Familie: ca. 30 Euro

    Für die Durchführung der Eheschließung entstehen folgende Gebühren:

    • Eheschließung in der "Alten Aula" in Blankenfelde
      • während der Öffnungszeiten: 45 Euro
      • außerhalb der Öffnungszeiten: 100 Euro
    • Eheschließung im van der Valk Hotel in Dahlewitz
      • während der Öffnungszeiten: 120 Euro
      • außerhalb der Öffnungszeiten: 150 Euro
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