Baumschutz

Im Gemeindegebiet findet die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) ihre Anwendung. Gemäß dieser Verordnung sind Laubbäume und Waldkiefern ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern (Stammdurchmesser von 19 Zentimetern) grundsätzlich geschützt. Kleinkronige und stammbildende Baumarten sind ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern (Stammdurchmesser von 9,5 Zentimetern) geschützt.

  • Beschreibung

    Ausgenommen von diesem Schutz sind:

    • Nadelbäume (mit Ausnahme der Waldkiefer),
    • Obstbäume,
    • Eschenahorn
    • Spätblühende Traubenkirsche
    • Pappeln,
    • abgestorbene Bäume auf Grundstücken innerhalb des besiedelten Bereichs.

    Auf Antrag bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow können unter Umständen geschützte Bäume gefällt werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn:

    • der Baum für den Eigentümer zu unzumutbaren Nachteilen oder Beeinträchtigungen führt;
    • von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen;
    • ein nach öffentlich-rechtliches Vorschriften zulässiges Vorhaben (zum Beispiel Bauvorhaben) nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann;
    • Bäume im Interesse der Erhaltung und Entwicklung des übrigen Baumbestandes entfernt werden müssen;
    • aufgrund von Bäumen die Errichtung und effektive Nutzung von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung nicht möglich ist;
    • es sich um Waldkiefern handelt und als Ersatz Laubbäume gepflanzt werden.

    Darüber hinaus gilt entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres, die so genannte Brut- und Nistschutzzeit. Während dieses Zeitraumes ist es, unabhängig von den Reglungen der Baumschutzsatzung, unzulässig Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen. Für Fällungen auf Grundstücken innerhalb der Brut- und Nistschutzzeit, die aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls oder einer Gefahrenbeseitigung notwendig werden, kann die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf Antrag, Ausnahmen zulassen.

  • Notwendige Unterlagen
    • Baumbestand (PDF, Antrag für Maßnahmen im Baumbestand)
    • Umweltförderantrag (PDF, Antrag auf Umweltförderung nach der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes)
    • Lageplan bei Baumaßnahmen
    • aussagekräftige Fotos
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren

    Gebühren werden erhoben gemäß der:

    Verwaltungsgebührensatzung (PDF, Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren)

  • Zuständigkeit und Kontakt
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