Abmeldung (Wohnsitz)

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug ins Ausland) beziehungsweise eine Nebenwohnung aufgegeben wird. In diesen Fällen ist eine Wohnungsgeberbescheinigung mit allen ausziehenden Personen bei der Abmeldung vorzulegen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

  • Weitere Informationen

    Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.

    In allen anderen Fällen (Anmeldung einer neuen Wohnung innerhalb von 2 Wochen) wird die Abmeldung mit dem Anmeldevorgang vorgenommen, das heißt die Meldebehörde der alten Wohnung erhält auf elektronischem Wege die Mitteilung über den Wegzug und Ihre neue Anschrift.

  • Notwendige Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Rechtliche Grundlagen

    Das Bundesmeldegesetz in der zurzeit gültigen Fassung

  • Gebühren

    keine

  • Öffnungszeiten und Kontakt
    Keine Ergebnisse gefunden.
    Termin beim BürgerserviceTermin online buchen
Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr


Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Portale

Alles da.