KindertagesstättenInformation zu den Elternbeiträgen
Die Elternbeitragsordnung ist weiterhin gültig. Lediglich folgender Paragraph wird geändert:
- § 12 Absatz 1 die monatliche Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der Anlage 1a
Die Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets wurde entfristet und gilt somit weiterhin. Das bedeutet:
- Seit dem 1. August 2024 hat das Land Brandenburg die beitragsfreie Kinderbetreuung für alle Dreijährigen bis zur Einschulung eingeführt.
- Die Elternbeitragsfreiheit für Eltern, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro verfügen.
- Für Eltern mit einem jährlichen Jahreshaushaltsnettoeinkommen von 35.000,01 Euro bis 55.000 Euro werden Höchstbeitragsgrenzen durch das Land festgeschrieben. Die Höchstbeiträge sind außerdem für Krippe und Kindergarten (Achtung: nicht für den Hort!) nach den vereinbarten Betreuungsumfängen gestaffelt.
- Bei Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000 Euro gelten weiterhin die bisherigen Beitragssätze des Einrichtungsträgers. Die bisherigen Elternbeitragsregelungen und die individuellen Beitragsfestsetzungen gelten dann uneingeschränkt weiter. Grundsätzlich sind die Personensorgeberechtigten deshalb auch zur Zahlung der bisherigen Beiträge weiter verpflichtet.
Bitte beachten Sie: Die Beitragsfreiheit erfasst nur Elternbeiträge und nicht das Essengeld.
Die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder hat keine direkte Auswirkung auf die gesetzlichen Höchstbeiträge.
Nachweispflicht
Die Nachweispflichten gegenüber dem Kita-Träger bleiben bestehen. Daher ist auch weiterhin die bundesgesetzliche Pflicht zu beachten, die für die Berechnung des Elternbeitrages notwendigen Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Tun die Eltern das trotz einer Nachforderung des Einrichtungsträgers nicht, können insbesondere die Beitragsbefreiungen bzw. Beitragsbegrenzungen keine Anwendung finden.
Elternbeitragsordnung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (PDF)
Elternbeitragstabelle (gültig seit 2. Januar 2023) (PDF)
Informationen zum "Brandenburg-Paket" auf der Internetseite des Landes