Frühzeitige BeteiligungErste Änderung des Bebauungsplans DA 1 "Eschenweg - Gewerbe- und Industriegebiet"
Nähere Informationen zum Anlass und Ziel der Änderung finden Sie in der amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde vom 28. Mai 2025
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen (Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht) auf der Internetseite der Gemeinde und zusätzlich durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung.
Geltungsbereich DA1 mit Änderungsbereich
Geltungsbereich Erste Änderung DA1
Bebauungsplan DA1 (aus dem Jahr 1996)
Begründung zum DA1 (Stand 1995)
Der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht liegt zusätzlich in der Zeit vom 4. Juni bis einschließlich 18. Juni 2025 im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgenden Dienstzeiten aus.
- montags: 9 bis 14 Uhr
- dienstags: 9 bis 16 Uhr
- mittwochs: 9 bis 14 Uhr
- donnerstags: 9 bis 19 Uhr
- freitags: 9 bis 12 Uhr
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Änderung entweder per E-Mail an gemeindeplanungsamt@blankenfelde-mahlow.de übermittelt oder im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte per Post an:
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Gemeindeplanungsamt
Zülowstraße 12
15827 Blankenfelde-Mahlow
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: