Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist vor der Geburt möglich, aber auch jeder Zeit nach der Geburt des Kindes. Die Vaterschaftsanerkennung kann sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt beurkundet werden.
- Notwendige Unterlagen
- Personalausweis,
- Geburtsurkunde des Kindes, sofern es schon geboren ist,
- Geburtsurkunden der Kindeseltern,
- sofern die Kindesmutter schon einmal verheiratet war oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat, die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde,
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
30 Euro
- Öffnungszeiten und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
- Datenschutz
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