Ummeldung nach Umzug innerhalb der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen (nach Beziehen der Wohnung) vorzunehmen. Bei der Ummeldung ist stets eine Wohnungsgeberbescheinigung  (PDF) vorzulegen. Diese stellt der Wohnungsgeber beziehungsweise der Wohnungseigentümer für alle zukünftigen Mieter schriftlich aus.

  • Weitere Informationen

    Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei der Ummeldung mitzuwirken. Ohne diese Bescheinigung ist eine Ummeldung zukünftig nicht mehr möglich. Der Mietvertrag ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung.

    Die Ummeldung ist von dem oder der Meldepflichtigen persönlich vorzunehmen, beziehungsweise in deren Vertretung mit einer Vollmacht und den angeführten Unterlagen.

    Hinweis: Haben Sie auch ein Auto umzumelden, so ist dafür das Straßenverkehrsamt in Zossen und Luckenwalde zuständig. Ein Informationsblatt über die Anmeldeformalitäten sowie Telefonnummer und Öffnungszeiten können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

    Tipp

    Nicht vergessen, den Wohnungswechsel auch anderen Institutionen mitzuteilen, zum Beispiel:

    • Geld- oder Kreditinstitut
    • Krankenkasse
    • Strom- Gasversorgungsunternehmen
    • Straßenverkehrsamt
    • Versicherungen
    • Gebühreneinzugszentrale
    • Deutsche Post AG (eventuell Nachsendeantrag)
    • Telekom AG
    • Arbeitgeber
    • Arbeitsamt, Sozialamt, Wohngeldstelle
    • Rententräger
    • Finanzamt
    • Abfallzweckverband
  • Notwendige Unterlagen

    Sie benötigen:

    • Personalausweis und/oder Pass
    • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde des(r) Kind(er)
    • Wohnungsgeberbescheinigung (PDF, Zur Vorlage bei der Meldebehörde)

    Die Mitarbeiterinnen des Meldeamtes geben Ihre Daten sofort ein und legen Ihnen zur Kontrolle und Unterschrift das Ummeldeformular vor. Als Nachweis erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.

  • Rechtliche Grundlagen

    Das Bundesmeldegesetz in der zurzeit gültigen Fassung

  • Öffnungszeiten und Kontakt
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