Nutzung von Räumlichkeiten
Die Gemeinde ist Eigentümer von verschiedenen kommunalen Einrichtungen und Gebäuden. Diese Einrichtungen werden in den meisten Fällen, von einem Hauptnutzer genutzt. Grundsätzlich ist es für Vereine und Bürger in Abhängigkeit der Auslastung aber auch möglich, die Räumlichkeiten innerhalb dieser Gebäude für unterschiedliche Anlässe zu nutzen. Für die jeweilige Koordinierung und Vergabe der Räumlichkeiten ist der entsprechende Hauptnutzer verantwortlich.
- Zur Verfügung stehende Räumlichkeiten
In folgenden Objekten stehen Räumlichkeiten zur privaten Nutzung zur Verfügung:
Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz
Am Bahnhofsschlag 1
15827 Blankenfelde-MahlowDorfgemeinschaftshaus Jühnsdorf
Dorfstraße 8
15831 Blankenfelde-MahlowMultifunktionsgebäude Mahlow
Mahlower Straße 59
15831 Blankenfelde-MahlowNutzung für Vereine
In folgenden Gebäuden stehen Räumlichkeiten zur Nutzung durch Vereine zur Verfügung:
Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz
Am Bahnhofsschlag 1
15827 Blankenfelde-MahlowVereinshaus Mahlow
Immanuel-Kant-Straße 3-5
15831 Blankenfelde-MahlowDorfgemeinschaftshaus Groß Kienitz
Groß Kienitzer Dorfstraße 14
15831 Blankenfelde-MahlowDorfgemeinschaftshaus Jühnsdorf
Dorfstraße 8
15831 Blankenfelde-Mahlow - Notwendige Unterlagen
Siehe Benutzerordnung
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
keine
- Zuständigkeit und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
BÜRGERSERVICE
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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ÖFFNUNGSZEITEN
Bürgerservice
Mo, Mi, Fr | 8 - 14 Uhr |
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Do | 9 - 19 Uhr |