Nutzung von Räumlichkeiten

Die Gemeinde ist Eigentümer von verschiedenen kommunalen Einrichtungen und Gebäuden. Diese Einrichtungen werden in den meisten Fällen, von einem Hauptnutzer genutzt. Grundsätzlich ist es für Vereine und Bürger in Abhängigkeit der Auslastung aber auch möglich, die Räumlichkeiten innerhalb dieser Gebäude für unterschiedliche Anlässe zu nutzen. Für die jeweilige Koordinierung und Vergabe der Räumlichkeiten ist der entsprechende Hauptnutzer verantwortlich.

  • Zur Verfügung stehende Räumlichkeiten

    In folgenden Objekten stehen Räumlichkeiten zur privaten Nutzung zur Verfügung:

    Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz

    Am Bahnhofsschlag 1
    15827 Blankenfelde-Mahlow

    Dorfgemeinschaftshaus Jühnsdorf

    Dorfstraße 8
    15831 Blankenfelde-Mahlow

    Multifunktionsgebäude Mahlow

    Mahlower Straße 59
    15831 Blankenfelde-Mahlow

    Nutzung für Vereine

    In folgenden Gebäuden stehen Räumlichkeiten zur Nutzung durch Vereine zur Verfügung:

    Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz

    Am Bahnhofsschlag 1
    15827 Blankenfelde-Mahlow

    Vereinshaus Mahlow

    Immanuel-Kant-Straße 3-5
    15831 Blankenfelde-Mahlow

    Dorfgemeinschaftshaus Groß Kienitz

    Groß Kienitzer Dorfstraße 14
    15831 Blankenfelde-Mahlow

    Dorfgemeinschaftshaus Jühnsdorf

    Dorfstraße 8
    15831 Blankenfelde-Mahlow

  • Notwendige Unterlagen

    Siehe Benutzerordnung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren

    keine

  • Zuständigkeit und Kontakt
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