Meldebescheinigung

Im Bürgerservice können Sie sich Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen ausstellen lassen, für Ihre Person beziehungsweise Ihre Familie.

  • Notwendige Unterlagen

    Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

  • Rechtliche Grundlagen

    Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) in der zurzeit gültigen Fassung

  • Gebühr

    5 Euro je Bescheinigung, gebührenfrei ausgestellt wird die Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (zum Beispiel Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten).

  • Öffnungszeiten und Kontakt
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