Jugendschutz

Für die Überwachung der Vorschriften, die dem körperlichen und seelischen Wohl von Jugendlichen und Kindern im Allgemeinen dienen, insbesondere der Personensorge durch die Eltern, ist der Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Jugend und Soziales (www.teltow-flaeming.de) zuständig.

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