Hausnummern

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken wird eine Hausnummer durch Bescheid festgesetzt, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht. Gründe sind insbesondere Grundstücksteilungen, Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten, Veränderungen in der Erschließung, Veränderungen des Haupteingangs.


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