Grundstücksverträge
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist Eigentümer von diversen Grundstücken innerhalb des Gemeindegebietes. Je nach Verfügbarkeit verpachtet oder vermietet die Gemeinde diese Grundstücke. Vorrangig handelt es sich bei diesen Grundstücken um Erholungsgrundstücke. Verpachtet werden aber auch Grundstücke, die für eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind.
- Beschreibung
Soweit Erholungsgrundstücke vermietet werden, sind diese nur zu Erholungszwecken zu nutzen. Eine Anmeldung mit festem Wohnsitz/Nebenwohnsitz ist ausdrücklich nicht gestattet.
Die zu schließenden Miet-, Pacht- und Landpachtverträge richten sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Notwendige Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Rechtliche Grundlagen
- Zuständigkeit und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
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Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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