Gewerbesteuer

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz geregelt. Danach ist jeder im Gebiet einer Gemeinde betriebene Gewerbebetrieb in dieser Gemeinde gewerbesteuerpflichtig. Die zuständigen Gemeinden setzen auch die Gewerbesteuer für die in ihrem Gemeindegebiet ansässigen Gewerbetreibenden fest. Die Besteuerungsgrundlage zur Festsetzung der Gewerbesteuer bildet der Gewerbesteuermessbetrag. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt auf Grundlage des Gewerbeertrages eines Betriebes festgesetzt. Der Gewerbeertrag wird auf Grundlage des nach dem Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelten Gewinns eines Gewerbetriebes errechnet.

  • Weitere Informationen

    Bei der Veranlagung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Dieser wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow jährlich für alle Gewerbetreibenden einheitlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt und beträgt derzeit 350 %. Der vom zuständigen Finanzamt mitgeteilte Gewerbesteuermessbescheid ist für die Gemeinde bei der Durchführung der Gewerbesteuerveranlagung als Grundlagenbescheid bindend. Rechtsbehelfe und Anträge die den Gewerbesteuermessbetrag betreffen, sind daher ans zuständige Finanzamt zu richten.

    Die Gemeinde kann für die im Gemeindegebiet ansässigen Gewerbetreibenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden bei der Veranlagung der Gewerbesteuer dann auf die endgültige Steuerschuld angerechnet. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der letzten durchgeführten Veranlagung. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind je zu einem Viertel dieses Betrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

  • Notwendige Unterlagen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Steuersätze

    Der aktuelle Hebesatz beträgt 350 v.H.

  • Zuständigkeit
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