Gewerbe
Das Gewerbeamt (eingegliedert in den Bürgerservice) nimmt Ihre Gewerbean-, um- oder -abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (zum Beispiel Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der Gewerbeordnung, Marktfestsetzungen) und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz, Preisangaben u. a. wahr.
- Weitere Informationen
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd in Cottbus wahrgenommen.
Informationen zur Gewerbesteuer in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
- Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
- bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in Handwerksrolle erforderlich www.hwk-potsdam.de
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich. Nähere Auskünfte hierzu werden Ihnen auf Anfrage durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice mitgeteilt.
Gewerbemeldung Online (für An-, Um- und Abmeldung)
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
Es gelten folgende Gebühren:
Gewerbeanmeldung
- für natürliche Personen 26 Euro,
- für juristische Personen,
- mit einem Vertreter 31 Euro,
- für jeden weiteren Vertreter zusätzlich 13 Euro,
- beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Gaststättengesetzes - BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8 Euro.
Gewerbeummeldung
- 20 Euro,
- bei Ausschank alkoholischer Getränken pro Person 28 Euro.
Gewerbeabmeldungen sind kostenlos. Bei Personengesellschaften werden die Gebühren je Gesellschafter erhoben. Gebührenverordnung für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft.
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- Datenschutz
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