Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, wird von der zuständigen ausländischen Behörde oft die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.

  • Weitere Beschreibung

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich der Verlobte seinen Wohnsitz hat, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen letzten Wohnsitz hatte. Sind Sie also hier gemeldet, oder waren Sie vor dem Wegzug ins Ausland zuletzt hier gemeldet, so müssen Sie das Ehefähigkeitszeugnis im Standesamt Blankenfelde-Mahlow beantragen.

    Auskunft darüber, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland benötigt werden, können Ihnen die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Staates erteilen.

  • Notwendige Unterlagen
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag (diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist),
    • sofern Sie schon einmal verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde,
    • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

    Bei ausländischen Staatsangehörigen:

    • gültiger Reisepass,
    • Geburtsurkunde,
    • Nachweis über den Familienstand (Familienstands-Bescheinigung),
    • Meldebescheinigung,
    • gegebenenfalls Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung (Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde).

    Für alle Urkunden und Bescheinigungen in fremdländischer Sprache müssen zusätzlich Übersetzungen vorgelegt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden. Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen immer Unterlagen von beiden Verlobten vorgelegt werden.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gebühren
    • 51 Euro, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
    • 30 Euro zusätzlich für jedes ausländische Recht, das ist zu beachten ist.

    Gegebenenfalls können weitere Gebühren fällig werden.

  • Öffnungszeiten und Kontakt
    Keine Ergebnisse gefunden.
  • Datenschutz
Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr


Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Portale

Alles da.