Akteneinsicht in Bauakten
Die in der Verwaltung der Gemeinde archivierten Bauakten können von dazu berechtigten Personen (zum Beispiel Grundstückseigentümer oder deren Erben oder Personen mit Vollmacht der Eigentümer) eingesehen werden. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen.
Die Akteneinsicht kann jedoch grundsätzlich nur nach rechtzeitig vorher erfolgter schriftlicher Beantragung gewährt werden. Anfertigung von Kopien aus den Bauakten ist gegen Gebühr möglich.
- Notwendige Unterlagen
- Akteneinsicht für Bauakten (PDF, Antrag auf Akteneinsicht)
- Formloser schriftlicher Antrag
- Nachweis der Berechtigung
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
Gebühren werden erhoben gemäß der:
Verwaltungsgebührensatzung (PDF, Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren)
- Zuständigkeit und KontaktKeine Ergebnisse gefunden.
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Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
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