Akteneinsicht in Bauakten

Die in der Verwaltung der Gemeinde archivierten Bauakten können von dazu berechtigten Personen (zum Beispiel Grundstückseigentümer oder deren Erben oder Personen mit Vollmacht der Eigentümer) eingesehen werden. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen. 

Die Akteneinsicht kann jedoch grundsätzlich nur nach rechtzeitig vorher erfolgter schriftlicher Beantragung gewährt werden. Anfertigung von Kopien aus den Bauakten ist gegen Gebühr möglich.

Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Termine online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr


Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Portale

Alles da.