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Kitas und Horte

Kitas und HorteSchließzeiten für das Jahr 2025

Die Schließzeiten für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde stehen fest. Aufgrund von Brückentagen schließen alle Einrichtungen am 2. und 30. Mai, sowie vom 24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026.

Die Sommerschließzeiten lauten im nächsten Jahr wie folgt: Die Kitas Tabaluga, Pusteblume, Blausternchen und Spektakulum, sowie die Horte Wirbelwind und Löwenherz schließen vom 28. Juli bis zum 15. August 2025. Die Kitas Kleine Strolche, An der Gutsbahn und Kinderplanet, sowie die Horte Schatzinsel und Waldgeister bleiben vom 18. August bis zum 5. September 2025 geschlossen.

Übersicht der Schließzeiten für das Jahr 2025

Kita Spektakulum02. und 30.05.28.07. bis 15.08.24.12. bis 02.01.26
Kita Tabaluga02. und 30.05.
28.07. bis 15.08.
24.12. bis 02.01.26
Kita Pusteblume02. und 30.05.
28.07. bis 15.08.
24.12. bis 02.01.26
Kita Blausternchen02. und 30.05.
28.07. bis 15.08.
24.12. bis 02.01.26
Hort Wirbelwind02. und 30.05.
28.07. bis 15.08.
24.12. bis 02.01.26
Hort Löwenherz02. und 30.05.
28.07. bis 15.08.
24.12. bis 02.01.26
Kita Kleine Strolche02. und 30.05.
18.08. bis 05.09.24.12. bis 02.01.26
Kita an der Gutsbahn02. und 30.05.
18.08. bis 05.09.
24.12. bis 02.01.26
Kita Kinderplanet02. und 30.05.
18.08. bis 05.09.
24.12. bis 02.01.26
Hort Waldgeister02. und 30.05.
18.08. bis 05.09.
24.12. bis 02.01.26
Hort Schatzinsel02. und 30.05.
18.08. bis 05.09.
24.12. bis 02.01.26

Informationen zur Ausweichbetreuung

Eine Ausweichbetreuung kann während der Sommerschließzeiten nur gewährleistet werden, wenn bis zum 31. März 2025 ein formloser schriftlicher Antrag vorliegt. Dieser kann bei den Betreuungseinrichtungen abgegeben oder per Mail an kindertagesstaetten@blankenfelde-mahlow.de gesendet werden.

Hierbei ist Punkt 4 des Kitavertrages zu beachten: "Während der Schließzeit der kommunalen Einrichtung wird eine Ausweichbetreuung angeboten, wenn bis zum 31. März des laufenden Jahres eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Notwendigkeit der Betreuung vorgelegt wird."

Bei Selbstständigkeit ist eine schriftliche Selbstauskunft nötig.

An den Brückentagen im Mai, sowie während der Schließzeiten im Dezember erfolgt keine Ausweichbetreuung, da alle Kindertagesstätten geschlossen bleiben.

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