Eine Person die ein Tablet bedient.
Aktuelle Informationen aus der Gemeinde
Kindertagesstätten

KindertagesstättenInformation zur Elternbeitragsentlastung 2023/2024

Das Team Kindertagesstätten der Gemeinde informiert, dass die Elternbeitragsordnung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 teilweise von der Elternbeitragsentlastung des "Brandenburg-Pakets" überlagert wird.

Die Elternbeitragsordnung ist weiterhin gültig. Lediglich folgender Paragraph wird so lange geändert:

  • § 12 Absatz 1 die monatliche Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der Anlage 1a

Die Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets wird zeitlich befristet vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auf alle Eltern ausgeweitet. Das bedeutet:

  • Die Elternbeitragsfreiheit für Eltern, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro verfügen.
  • Für Eltern mit einem jährlichen Jahreshaushaltsnettoeinkommen von 35.000,01 Euro bis 55.000 Euro werden Höchstbeitragsgrenzen durch das Land festgeschrieben. Die Höchstbeiträge sind außerdem für Krippe und Kindergarten (Achtung: nicht für den Hort!) nach den vereinbarten Betreuungsumfängen gestaffelt.
  • Bei Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000 Euro gelten weiterhin die bisherigen Beitragssätze des Einrichtungsträgers. Die bisherigen Elternbeitragsregelungen und die individuellen Beitragsfestsetzungen gelten dann uneingeschränkt weiter. Grundsätzlich sind die Personensorgeberechtigten deshalb auch zur Zahlung der bisherigen Beiträge weiter verpflichtet.

Bitte beachten Sie: Die Beitragsfreiheit erfasst nur Elternbeiträge und nicht das Essengeld.

Die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder hat keine direkte Auswirkung auf die gesetzlichen Höchstbeiträge.

Nachweispflicht

Die Nachweispflichten gegenüber dem Kita-Träger bleiben bestehen. Daher ist auch weiterhin die bundesgesetzliche Pflicht zu beachten, die für die Berechnung des Elternbeitrages notwendigen Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Tun die Eltern das trotz einer Nachforderung des Einrichtungsträgers nicht, können insbesondere die Beitragsbefreiungen bzw. Beitragsbegrenzungen keine Anwendung finden.

Um eine zeitnahe Umsetzung der Elternbeitragsentlastung für Sie zu ermöglichen, fordern wir Sie auf, bis zum 31. Januar 2023 aber längstens bis zum 10. Februar 2023 Ihre geeigneten Einkommensunterlagen (siehe Aushang in den Einrichtungen) einzureichen.

Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie von Nachfragen abzusehen.

Infoschreiben zur Elternbeitragsentlastung (PDF)

Elternbeitragsordnung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (PDF)

Elternbeitragstabelle (gültig vom 2. Januar 2023 - 31. Dezember 2024) (PDF)

Informationen zum "Brandenburg-Paket" auf der Internetseite des Landes

weitere Informationen zu den Elternbeiträgen

Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN 

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr

Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kontakt

Presse, Internetseite, Gemeindejournal, Social Media, Publikationen:

Tel.: 03379 333-320
E-Mail-Kontakt

Portale

Alles da.