StraßenbauBaumaßnahmen in der Triftstraße
Grund sind Straßenbaumaßnahmen, die die Straßenbeleuchtung, Regenentwässerung, die Verbreiterung der Fahrbahn, Stellplätze, die Weiterführung gemeinsamer Geh- und Radwege einschließlich der Zufahrten einschließen.
Die Maßnahme wird durch die EUROVIA Verkehrsbau GmbH ausgeführt. Die Anlieger erhalten vor Baubeginn ein Informationsschreiben mit den Ansprechpersonen und Angaben zum Bauablauf, Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauzeit, Müllentsorgung und weiteren Informationen.
Die in der Anliegerversammlung mitgeteilte Beitragserhebung entfällt und erfolgt gegenüber dem Land Brandenburg (§ 8 KAG). Lediglich der Kostenersatz der Zufahrten wird gegenüber der*m Grundstückseigentümer*in abgerechnet.