Öko-Hotel Mahlow Dorf8. Änderung des Flächennutzungsplans
Geltungsbereich
Der FNP-Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten der Gemeinde im Ortsteil Mahlow südwestlich der Ortslage von Mahlow Dorf. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,4 Hektar.
Der Änderungsbereich umfasst Flächen beidseitig der Diedersdorfer Straße und reicht im Westen bis zum westlichen Abzweig der Teltower Straße und im Osten fast bis zur Blankenfelder Straße. In Richtung Norden erstreckt sich der Änderungsbereich westlich der Diedersdorfer Straße in etwa bis zur Wohnbebauung der sogenannten Geo-Siedlung, die in den vergangenen Jahren entstanden ist. In Richtung Süden reicht der Änderungsbereich östlich der Diedersdorfer Straße bis zu den Flächen des Recyclingbetriebes.
Ziel und Zweck
Für die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sowie für die Fläche für Maßnahmen zur Pflege/Gestaltung der Landschaft an der Diedersdorfer Straße im Ortsteil Mahlow besteht ein gemeindliches Planerfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hotel. Für die durch einen Investor geplante Errichtung eines Öko-Hotels mit ökologischem und landwirtschaftlichem Bezug für Mahlow Dorf wurde am 19. Mai 2022 ein Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Dies ist notwendig, da das Plangebiet im planungsrechtlichen Außenbereich liegt und die Realisierung des beabsichtigten Vorhabens ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht zulässig ist.
Da Bebauungspläne entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, sind dessen Darstellungen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren von Flächen für die Landwirtschaft bzw. Fläche für Maßnahmen zur Pflege/Gestaltung der Landschaft in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel zu ändern.
Verfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet gemäß den Bestimmungen des § 3 Absatz 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet statt. Zusätzlich findet die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeindeverwaltung statt.
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht, der Landschaftsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 17. Juli bis 16. August 2023 im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12 in 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten öffentlich aus:
- Montag: 9 – 14 Uhr
- Dienstag: 9 – 16 Uhr
- Mittwoch: 9 – 14 Uhr
- Donnerstag: 9 – 19 Uhr
- Freitag: 9 – 12 Uhr
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bereitgestellt:
Downloads
Jede*r ist berechtigt, während der Veröffentlichungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.