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Klage zurückgewiesen

Klage zurückgewiesenGeradeausabflüge über die Gemeinde im Nachtzeitraum rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 29. November 2022 die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg zurückgewiesen. Die in der Klage behandelten Flugrouten führen in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) bei Westbetrieb von der Nordbahn im Geradeausabflug über das Gemeindegebiet und das private Wohnhaus der Anwohnerin.

Das Gericht entschied, dass die Flugrouten nicht zu beanstanden sind, insbesondere da es keine alternativen Routen gibt, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, es sei nicht erkennbar, dass die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugrunde gelegten Lärmberechnungen unzureichend sein könnten.

Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Behörde ihre Entscheidung unter anderem darauf gestützt hat, dass es bei einer Nordumfliegung des Gemeindegebiets zu Neubelastungen mit unzumutbarem Fluglärm für Betroffene in Gebieten kommen werde, die bisher fast gar nicht von Fluglärm betroffen gewesen seien.

Der Festsetzung der Abflugrouten steht zudem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 19. September 2013 nicht entgegen, nach dem die im Jahr 2012 erfolgte Festlegung des Geradeausabflugs für den Nachtzeitraum unter Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig gewesen ist. Der 11. Senat hatte angenommen, dass die damalige Abwägung fehlerhaft gewesen sei, nicht jedoch für die Zukunft eine erneute Festsetzung des Geradeausabflugs ausgeschlossen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Hintergrund

Am 26. November 2020 beschloss die Gemeindevertretung gegen die Geradeausstarts in den Tagesrandzeiten zu klagen. Grund war die überraschende Festsetzung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, den Geradeausstart von der Nordbahn des BER in westliche Richtung nicht nur täglich von 6 bis 22 Uhr, sondern auch in den Tagesrandzeiten zwischen 22 und 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr durchzuführen.

Diese Festlegung widersprach nach Auffassung der Gemeinde der am 19. September 2013 von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vor dem Oberverwaltungsgericht erwirkten Festsetzung der Abflugroute von der BER-Nordbahn und der am 28. Mai 2015 von der Gemeindevertretung getroffenen Entscheidung, die Abflugvariante in den Tagesrandzeiten über den weniger dicht besiedelten Mahlower Norden zu führen.

Einordnung

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass der Status quo bestehen bleibt und auf absehbare Zeit nicht mit einer Nordumfliegung der Gemeinde zu rechnen ist.

Sicher war die Niederlage vor Gericht keine Überraschung. Dennoch zeigte die Klage, dass sich die Gemeinde gegen nicht nachzuvollziehende Entscheidungen zur Wehr setzt und weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte der Anwohnenden eintreten wird.

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