Eine Person die ein Tablet bedient.
Aktuelle Informationen aus der Gemeinde
Grundsteuerreform

GrundsteuerreformInformationen für Grundstückseigentümer*innen

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wurden viele Grundstückseigentümer*innen durch die Finanzämter schriftlich über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) informiert. Sollten Sie als Eigentümer*in von Grundbesitz kein gesondertes Informationsschreiben erhalten haben, sind Sie dennoch erklärungspflichtig.

Nach der gesetzlichen Neuregelung müssen Grundstückseigentümer*innen ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu kann jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) genutzt werden.

Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) sind nicht gegenüber den Kommunen abzugeben.

Für Fragen zur Grundsteuererklärung steht die Grundsteuer-Hotline 0331 200 600-20 (montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.grundsteuer.brandenburg.de

weitere aktuelle Meldungen

Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN 

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr

Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kontakt

Presse, Internetseite, Gemeindejournal, Social Media, Publikationen:

Tel.: 03379 333-320
E-Mail-Kontakt

Portale

Alles da.