GrundsteuerreformInformationen für Grundstückseigentümer*innen
Nach der gesetzlichen Neuregelung müssen Grundstückseigentümer*innen ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu kann jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) genutzt werden.
Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) sind nicht gegenüber den Kommunen abzugeben.
Für Fragen zur Grundsteuererklärung steht die Grundsteuer-Hotline 0331 200 600-20 (montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.grundsteuer.brandenburg.de