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Aktuelle Informationen aus der Gemeinde
Verkehrsbeschilderung

VerkehrsbeschilderungAnpassungen im Mahlower Musikerviertel

Im Bebauungsplangebiet M 11 (Nordteil) wurden die Verkehrsanlagen baulich hergestellt und der weit überwiegende Teil der hiervon erschlossenen Grundstücke ist inzwischen bebaut. Den verkehrlichen Ansprüchen des Wohngebietes sowie örtlichen Gegebenheiten entsprechend wurde die amtliche Verkehrsbeschilderung geprüft, überarbeitet und soll nunmehr angepasst werden. 

Im Hinblick auf die Fahrbahnbreiten und die Lage der vorhandenen Grundstückszufahrten werden in den Nebenstraßen Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum gekennzeichnet.

  1. Die Tempo-30-Zone wird stärker von den anschließenden Hauptverkehrsstraßen (Beethovenstraße östlich des Wohngebietes und Richard-Wagner-Chaussee) durch eine neue Hauptstraßenführung entkoppelt.
  2. Die vorhandene Tempo-30-Zone wird mit einer eingeschränkten Haltverbotszone kombiniert. Das Parken ist zukünftig nur noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Damit entfallen zukünftig "Grauzonen" und Behinderungen werden vermieden.
  3. In den Seitenstraßen des Leonard-Bernstein-Rings werden, sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, Stellplätze markiert.

Die Markierungs- und Beschilderungspläne sind nachfolgend einsehbar. Hinweise und Anregungen nimmt die Gemeinde gerne unter gemeindeplanungsamt@blankenfelde-mahlow.de entgegen. Diese werden vor der Beantragung einer verkehrsbehördlichen Anordnung beim Straßenverkehrsamt* noch geprüft und – sofern möglich – mit eingearbeitet.


* Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist nicht die Genehmigungsbehörde für amtliche Verkehrszeichen. Die vorliegenden Unterlagen stellen die planerischen Ziele der Gemeinde dar. Änderungen durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming als Genehmigungsbehörde sind daher möglich.

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