Umweltförderung
Die Umweltförderrichtline der Gemeinde dient dem Erhalt und der Förderung des Baum- und Gehölzbestandes.
Im Rahmen dieser Richtlinie werden Neupflanzungen von Obst- und Laubbäumen, Hecken, Sträuchern oder ähnlichem auf Privatgrundstücken finanziell unterstützt. Es genügt ein einfacher Antrag, am besten mit einer Kopie der Rechnung.
- Beschreibung
Folgende Anpflanzungen auf Privatgrundstücken werden gefördert:
- Hochstämmige Obstbäume, mindestens 6 bis 8 Zentimeter Umfang – Fördersatz: bis zu 10 Euro pro Baum
- Pflanzung von Laubbäumen, Hochstamm, mindestens 10 bis 12 Zentimeter Umfang – Fördersatz: bis zu 50 Euro pro Baum (max. 3 Bäume je Grundstück/Jahr)
- bis zu 150 Euro pro Baum gibt für den „Baum des Jahres“ (gefördert wird ein Baum pro Jahr und Grundstück)
- Pflanzung von einheimischen bzw. traditionell in Bauerngärten verwendeten Einzelsträuchern mindestens 80 bis 100 cm hoch – Fördersatz: bis zu 5 Euro pro Strauch
- Anpflanzung einer Hecke aus einheimischen bzw. traditionell in Bauerngärten verwendeten Gehölzen – Fördersatz: bis zu 3 Euro pro laufenden Meter Hecke
Die Umweltförderrichtlinie regelt zusätzlich die Aufstellung von Laubcontainern im Gemeindegebiet und die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
- Notwendige Unterlagen
- Umweltförderantrag (PDF, Antrag auf Umweltförderung nach der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes)
- Rechtliche Grundlagen
- Baumschutzsatzung (BaumSchS) (PDF)
- Umweltförderrichtlinie (PDF, Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes)
- Zuständigkeit und KontaktKeine Personen gefunden.
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